Fachgruppe Familienrecht

Die Fachgruppe Familienrecht besteht aus Richter: innen, die im Familienrecht in allen Instanzen tätig sind. Wir beschäftigen uns grundsätzlich mit allen in diesem Bereich auftretenden Rechtsfragen von besonderer Bedeutung.

Aber auch mit den gesellschaftlichen und politischen Impulsen, die sich auf das Familienrecht, das Familienverfahrensrecht und die Organisation der Familiengerichte auswirken können. In diesem Rahmen nehmen wir zu Gesetzentwürfen und konkreten Reformvorschlägen öffentlich Stellung und beteiligen uns an der öffentlichen Diskussion auch mit eigenen Reformvorschlägen.

Unsere Kernanliegen sind:

  • Die Diskussion von Entwicklungen, damit das materielle Familienrecht kontinuierlich
    • gelebte Familienformen im Rahmen des Grundgesetzes angemessen rechtlich unterstützen kann
    • im Konfliktfall faire Regelungen zum Interessenausgleich anbietet
    • bei Beteiligung von Kindern das Kindeswohl zu einem praktisch umsetzbaren Maßstab macht.
  • Die Diskussion von Entwicklungen in der Familiengerichtsbarkeit, damit diese immer besser
    • Familien in Konfliktsituationen einen Rahmen für eine zügige, kompetente und abschließende Streitbeilegung oder Streitentscheidung bietet
    • den sozialen, wirtschaftlichen und psychologischen Besonderheiten der Beteiligten in den oft schwierigen Konfliktsituationen Rechnung tragen kann und dafür insbesondere die ausreichenden Ressourcen zur Verfügung bekommt
    • den Besonderheiten der beteiligten Kinder in jeder Weise Rechnung trägt und diese angemessen an den Verfahren beteiligt
    • sich als ein Akteur im Netzwerk mit anderen professionell an Verfahren Beteiligter versteht.