Fachgruppe Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. In der Praxis gilt es dennoch oft als lästiges Gebiet, das „niemand machen will“ und dem in der rechtspolitischen Diskussion kaum fachlich fundierte Aufmerksamkeit gewidmet wird. Zu Unrecht, finden wir.

Das Betreuungsrecht sollte über 30 Jahre nach seiner Einführung längst nicht mehr neu und unbekannt sein oder als unwichtig abgetan werden können. Im Gegenteil ist es von erheblicher rechtspolitischer und rechtlicher Relevanz. Als Stichworte seien nur genannt die Entscheidungen über körpernahe Fixierungen, das Verhältnis zu den Sozialleistungen und der dem gesamten Betreuungsrecht immanente (ggf. auch nur scheinbare) Widerspruch zwischen staatlicher Fürsorge und Schutz einerseits und der persönlichen Selbstbestimmung der Betroffenen andererseits.

Die Reform des Betreuungsrechts und die Diskussion über eine Novellierung des Rechts der freiheitsentziehenden Unterbringung und der ärztlichen Zwangsmaßnahmen bieten genügend Anlass für eine vertiefte Auseinandersetzung. Eine Vielzahl von Problemen in der Praxis sind es ebenso wert, unter die Lupe genommen zu werden.

Wir gehören zu der Gruppe derjenigen, die dieses Gebiet gern begleiten und bearbeiten. Wir meinen, dass gerade die NRV in diesem Rechtsgebiet an der Schnittstelle von Sozialstaat und Freiheitsrechten ihr Profil schärfen kann. Aus diesem Grund haben wir die „Fachgruppe Betreuungsrecht“ gegründet. Über weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter freuen wir uns sehr.

Wer Näheres wissen möchte: ulrich.engelfried@web.de