Die Landesverbände

Durch die Landesverbände ist die Neue Richtervereinigung in den Regionen präsent. Sie fördern und gestalten im Zusammenwirken mit dem Bundesvorstand die NRV-Arbeit vor Ort unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Hier werden die landespolitischen Angelegenheiten von justizpolitischem Interesse begleitet.

Sie sind rechtlich nicht selbstständig. Sie führen jedoch eigene Haushalte nach Maßgabe der Bundesmitgliederversammlung.

Sie wählen in der Regel Sprecher*innen oder ein Sprechergremium, die den Landesverband nach außen vertreten.

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