Alle Meldungen

Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen

Zum Entwurf eines Gesetzes für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit…

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Gesetzentwurf „Mietrecht II“

Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV vom 08.02.2026 die NRV bedankt sich für die…

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Reform der Stellenbesetzungsverfahren für Spitzenämter in der Justiz Land NRW

Stellungnahme der Neuen Richter*innenvereinigung – Landesverband NRW – zu den Empfehlungen der…

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Änderung der Berliner Beurteilungsverordnung

Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Mit Blick auf die sehr kurze…

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Keine Register für psychisch erkrankte Menschen

Psychisch kranke Menschen sind nicht per se fremdgefährlich – keine Datenübermittlung in…

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Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches Die Neue…

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Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft in Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme vom 17.12.2025 zum Eckpunktepapier A. Grundsätzliches Die NRV begrüßt ausdrücklich…

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Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Stellungnahme an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zum Referentenentwurf eines…

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Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern

Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung vom 23. Oktober 2025 Die Neue Richter*innenvereinigung…

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Beurteilungswesen der Richter und Staatsanwälte

Anhörung zur 1. Änderung RiStABeurtVO - Az. 2000E/2/22-I2 Zu 1.  Neues Anforderungsprofil R1 Z Der…

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Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetz

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes…

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Geplante Änderungen des Sächsischen Richtergesetzes

Der Gesetzentwurf sieht ein eigenständiges Höchstalter für den Eintritt in das Richteramt auf Probe…

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Amtstracht bei den Gerichten

... Das Vorhaben, das abgesehen von den nicht näher begründeten Erleichterungen für einen…

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Zwang ist bei ärztlicher Behandlung möglichst zu vermeiden…

„Es bleibt dabei: Zwang ist bei ärztlicher Behandlung möglichst zu vermeiden; seine - ausnahmsweise…

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