Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

14. September 2020| Stellungnahme, FG Strafrecht

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches

Die NRV bedankt sich für die Gelegenheit, zu diesem Entwurf Stellung nehmen zu können. Allerdings müssen wir die sehr kurz bemessene Frist kritisieren, zumal innerhalb der in manchen Bundesländern noch laufenden Sommerferien. Ein Ministerium, das derart getrieben vorgeht, setzt sich dem Verdacht aus, entweder an einer ernsthaften Auseinandersetzung gar nicht interessiert zu sein und damit das Feld der Rationalität, das wesentlich über den Diskurs bestimmt wird, zu verlassen oder gar mit Kalkül eine emotionalisierte Lage nutzen zu wollen.

Die Neue Richtervereinigung wendet sich insbesondere entschieden gegen die geplante Umbenennung und gegen die beabsichtigte Strafschärfung der Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176 -176d StGB-E). Im Bereich der Kinderpornographie kritisiert sie die Abschaffung einer Strafmilderungsmöglichkeit für minder schwere Fälle.

Im Einzelnen: …

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie <link file:2644 download file>hier im Download

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