Nach dem AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte - Was folgt?
Die Wahlergebnisse von 43,8 Prozent in Sachsen-Anhalt, 38,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und 16,3 Prozent in Berlin zeigen: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei “Alternative für Deutschland” in absehbarer Zeit eine Landesregierung und womöglich einen Innen- und/oder Justizminister stellt, ist so hoch wie nie.
Im Sommer dieses Jahres hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ein Gutachten zu der Partei “Alternative für Deutschland” mit dem Ergebnis herausgebracht: die Partei ist nachweislich verfassungswidrig.
Die politische Diskussion zu der möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ist trotz dieses Ergebnisses erstaunlich stumm. Warum ist das so? Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür scheinen erfüllt. Genügen die Belege des Gutachtens den Anforderungen an ein Verbotsverfahren nach Art. 21 GG nicht?
Und was macht es mit unserer Demokratie, ihren Institutionen und insbesondere der Justiz, sollte die AfD tatsächlich das Innen- oder Justizministerium innehaben?
Diese politischen und rechtlichen Fragen wollen wir mit unseren Referent*innen
am 27.10.2026 ab 19:00 Uhr im Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte in der Greifswalder Straße 4 in 10405 Berlin
diskutieren.
An der Podiumsdiskussion nehmen teil:
- Prof. Anna-Bettina Kaiser, Humboldt-Universität zu Berlin
- Valentina Chiofalo, Gesellschaft für Freiheitsrechte
- Jutta Hanewinkel, Mitglied des Bundesvorstandes der NRV
- Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs
Hinweis: Bitte melden Sie sich für die Teilnahme an der Veranstaltung unter bb@neuerichter.de mit ihrem vollständigen Namen an und bringen zu der Veranstaltung ein gültiges Ausweisdokument mit, um Ihnen Einlass gewähren zu können. Nach der Veranstaltung wird es noch Speisen und Getränke für ein Get-Together geben.

