Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes

31. Mai 2024| FG Strafrecht

Die beabsichtigten Änderungen des KCanG und des MedCanG mögen aus politischer Sicht notwendig sein, gehen aus fachlicher Sicht jedoch am tatsächlichen Regelungsbedarf vorbei. Insbesondere die Verschärfungen der für Anbauvereinigungen geltenden Regularien – noch vor deren Inkrafttreten – vertragen sich schwerlich mit dem gesetzgeberischen Anliegen, den Schwarzmarkt durch eine legale kontrollierte Erzeugung von Cannabis einzudämmen. Hierzu bedarf es niedrigschwelliger und kostengünstiger Angebote und nicht weiterer Einschränkungen. Anstatt etwa mit § 36 Abs. 1 Nr. 13a KCanG weitere Ordnungswidrigkeiten zu normieren und damit weiteren Verfolgungsaufwand auszulösen, sollten fachliche Mängel des KCanG beseitigt werden.

Die vollständige Stellungnahme an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages finden Sie hier zum Download: Stellungnahme_NRV_Cannabisgesetz_Gesundheitsausschuss_2024_05_28

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