Unterzeichnung des Aufrufs zur Prüfung eines AfD-Verbots ist kein Dienstvergehen
Mit einem Offenen Brief vom 25. September 2026 hat sich die Neue Richter*innenvereinigung – Landesverband Hessen – an den hessischen Justizminister Christian Heinz gewendet.
Anlass ist ein Schreiben vom 26. August 2026, mit dem das hessische Justizministerium die Gerichtsverwaltungen in Hessen aufgefordert hat zu prüfen, ob die Unterzeichnung des offenen Briefs des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) vom 20.07.2026 zur Prüfung eines AfD-Verbots durch mit Vor- und Nachnamen sowie Amtsbezeichnung genannte Kolleg*innen im konkreten Einzelfall Anlass für dienstrechtlich erforderliche Maßnahmen geben könnte.
Die Neue Richter*innenvereinigung – Landesverband Hessen – weist dieses Ansinnen aus der Exekutive als schwerwiegenden Eingriff in die Judikative und die Meinungsfreiheit der betroffenen Richter*innen und Staatsanwält*innen entschieden zurück. Die NRV fordert alle Verwaltungen der hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften auf, sich unmissverständlich und schützend vor die betreffenden Kolleg*innen zu stellen. Die Unterzeichnung des offenen Briefs stellt ganz offensichtlich kein Dienstvergehen dar. Sie ist von der Meinungsfreiheit der Kolleg*innen gedeckt und mit dem Mäßigungsgebot vereinbar.
Dass das hessische Justizministerium eine Anfrage der sächsischen Landtagsfraktion der AfD zum Anlass nimmt, dienstliche Maßnahmen gegenüber hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen prüfen zu lassen, ist eine eklatante Verletzung der dem Ministerium obliegenden Fürsorgepflicht und missbraucht das Mittel der Dienstaufsicht gegenüber Richter*innen und Staatsanwält*innen.
Der hessische Justizminister sollte sich schützend vor die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen stellen, statt sie durch die Forderung nach der Prüfung offensichtlich ungerechtfertigter dienstlicher Maßnahmen unter Druck zu setzen. Das Schreiben des hessischen Justizministeriums vom 26. August 2026 sollte zurückgezogen werden, und der Justizminister sollte öffentlich klarstellen, was die Unterzeichnung des offenen Briefs des RAV durch Richter*innen und Staatsanwält*innen ist: eine freie Meinungsäußerung im Einsatz für eine wehrhafte Demokratie.
Der vollständige Wortlaut des offenen Briefs findet sich unter diesem Link: https://www.neuerichter.de/offener-brief-unterzeichnung-des-aufrufs-zur-pruefung-eines-afd-verbots-ist-kein-dienstvergehen/
Für das Landessprecher*innengremium
Dr. Stephan Bitter, Vors. Richter am VG, und Christian Braun, Richter am AG

