Offener Brief: Unterzeichnung des Aufrufs zur Prüfung eines AfD-Verbots ist kein Dienstvergehen

28. September 2026| LV Hessen, Offener Brief

Sehr geehrter Herr Staatsminister Heinz,

mit großer Sorge hat die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) – Landesverband Hessen – von dem an die hessischen Obergerichtspräsidenten und den Generalstaatsanwalt gerichteten Schreiben vom 26. August 2026 aus dem hessischen Justizministerium Kenntnis erlangt. Sie nennen darin namentlich einzelne hessische Richter*innen und Staatsanwält*innen, die den offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) vom 20. Juli 2026 unterzeichnet haben. In diesem offenen Brief wird gefordert, ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

In Ihrem Schreiben fordern Sie die Gerichtsverwaltungen auf zu prüfen, ob die Unterzeichnung des offenen Briefs durch die namentlich genannten Kolleg*innen im konkreten Einzelfall Anlass zur Prüfung dienstrechtlich erforderlicher Maßnahmen geben könnte.

Die Neue Richter*innenvereinigung – Landesverband Hessen – weist dieses Ansinnen aus der Exekutive als schwerwiegenden Eingriff in die Judikative und die Meinungsfreiheit der betroffenen Richter*innen und Staatsanwält*innen entschieden zurück. Die NRV fordert alle Verwaltungen der hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften auf, sich unmissverständlich und schützend vor die betreffenden Kolleg*innen zu stellen. Die Unterzeichnung des offenen Briefs, auch unter Verwendung der Dienstbezeichnung, stellt ganz offensichtlich kein Dienstvergehen dar. Sie ist von der Meinungsfreiheit der Kolleg*innen gedeckt und mit dem Mäßigungsgebot vereinbar (vgl. nur https://verfassungsblog.de/offener-brief-richterinnen-maessigungsgebot).

Dass das hessische Justizministerium eine Anfrage der sächsischen Landtagsfraktion der AfD, die in Sachsen laut Landesverfassungsschutzbericht „gesichert rechtsextremistisch“ ist, zum Anlass nimmt, dienstliche Maßnahmen gegenüber hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen zu prüfen, ist eine eklatante Verletzung der dem Ministerium obliegenden Fürsorgepflicht und missbraucht das Mittel der Dienstaufsicht gegenüber Richter*innen und Staatsanwält*innen.

Das Schreiben des hessischen Justizministeriums ist besonders irritierend, da das sächsische Justizministerium die Anfrage der dortigen AfD-Fraktion mit der nötigen Selbstverständlichkeit zurückgewiesen hat: „Unterschreiben ist Privatsache“. Insofern überrascht es, wenn in der LTO am 14. September 2026 berichtet wird, dass sich das hessische Justizministerium gegenüber der Presse ähnlich wie das sächsische geäußert haben soll (https://www.lto.de/recht/justiz/j/offener-brief-rav-verbotsverfahren-afd-sachsen-justizministerium).

Ihr interner Brief zeichnet ein anderes, besorgniserregendes Bild.

Es hätte dem hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat gut angestanden, die private Meinungsäußerung der betreffenden Kolleg*innen im Lichte ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu betrachten, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Das Vorgehen des Ministeriums führt dazu, dass Richter*innen und Staatsanwält*innen davon abgehalten werden können, nicht nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, sondern sich für den Rechtsstaat einzusetzen, den zu schützen sie verpflichtet sind.

Die NRV – Landesverband Hessen – wird jeder*m hessischen Kolleg*in gegebenenfalls auch mit ihrem Rechtshilfefonds beiseite stehen, die*der sich dienstlichen Maßnahmen wegen der Unterzeichnung des offenen Briefs des RAV ausgesetzt sieht.

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

wir fordern Sie auf, sich schützend vor die hessischen Richter*innen und Staatsanwält*innen zu stellen, statt sie durch die Forderung nach der Prüfung offensichtlich ungerechtfertigter dienstlicher Maßnahmen unter Druck zu setzen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der zunehmenden Angriffe von Rechtsextremen auf Rechtsstaat und Justiz. Ziehen Sie das Schreiben vom 26. August 2026 zurück und benennen Sie öffentlich, was die Unterzeichnung des offenen Briefs des RAV durch Richter*innen und Staatsanwält*innen ist: eine freie Meinungsäußerung im Einsatz für eine wehrhafte Demokratie.

 

Für das Sprecher*innengremium der Neuen Richter*innenvereinigung – Landesverband Hessen,

 

Dr. Bitter, Vors. Richter am VG                     Braun, Richter am AG

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