Reform der Arbeitsgerichte: Ja! – Aber: mit voller Kraft voraus, statt mit Blick zurück!
Presseerklärung der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) Nordrhein-Westfalen zu dem Entwurf des Gesetzes für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen
Die NRV begrüßt und unterstützt ausdrücklich das Vorhaben der Modernisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit und die in dem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommenden Reformbemühungen. Dass diese jedoch stellenweise aufgrund von politisch motivierten Interessen und falsch verstandenem Lokalpatriotismus auf halbem Wege stecken geblieben sind, ist bedauerlich. Denn mit den zur Verfügung stehenden digitalen Möglichkeiten wäre eine wirklich umfassende strukturelle Reform ohne Vernachlässigung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich.
Stattdessen wird eine Vielzahl an auswärtigen Gerichtsorten (sog. Gerichtstagen) zusätzlich geschaffen, an denen bereits die Güteverhandlung – welche immerhin in ca. 2/3 der Fälle zur Erledigung der Verfahren führt – durchgeführt werden muss und zwar unabhängig davon, ob diese digital per Videoverhandlung oder in Person stattfindet. Mit anderen Worten: Die Kolleg*innen fahren von ihrem (Stamm-)Arbeitsgericht zu den Gerichtstagen, um dann die Güteverhandlung mit den Parteien digital per Video durchzuführen. Hinzu kommt häufig fehlender IT-Support an den meist von anderen Behörden überlassenen Räumlichkeiten für die Gerichtstage. Dies alles führt nicht zu größerer Bürgernähe oder höherer Effizienz der Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern belastet im Gegenteil die Arbeitsgerichte nur unnötig.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit hat die Chance und die Kraft dazu, nach außen hin modern und bürgerfreundlich aufzutreten!
Die NRV fordert daher:
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Ermöglichung und Förderung der digitalen Güteverhandlung am Stammsitz des jeweiligen Arbeitsgerichtes,
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eine weitere Reduzierung der Gerichtstage
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und – auch wenn es nur der Name ist – ein Rheinisches Landesarbeitsgericht statt der bürokratisch-störrischen Bezeichnung Landesarbeitsgericht Düsseldorf–Köln, die eher an Dampfschifffahrtsgesellschaft als an eine einheitlich arbeitende, moderne Arbeitsgerichtsbarkeit erinnert.
siehe auch:
https://www.neuerichter.de/arbeitsgerichtsbarkeit-in-nordrhein-westfalen/
https://www.neuerichter.de/arbeitsgerichtsbarkeit-der-zukunft-in-nordrhein-westfalen/
Ansprechpartner: Vorsitzender Richter am LAG Peter Nübold

