Eingriff der Justizsenatorin in Einstellungsverfahren verletzt Rechtsstaatlichkeit
Das Eingreifen der Berliner Justizsenatorin in laufende Einstellungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft unter Berufung auf angebliche verfassungsrechtliche Zweifel am Partizipationsgesetz stellt einen Rechtsbruch dar!
Die Exekutive ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG strikt an Gesetz und Recht gebunden. Diese Bindung gilt uneingeschränkt – auch dann, wenn einzelne Amtsträger*innen ein Gesetz für verfassungswidrig halten. Ein „Nichtanwenden“ geltenden Rechts durch die Verwaltung ist unzulässig. Die von Frau Senatorin Dr. Badenberg vorgenommene „verfassungskonforme Auslegung“ des Partizipationsgesetzes stellt demgegenüber kein geeignetes und rechtlich zulässiges Instrument dar, denn jede Auslegung findet ihre eindeutige Grenze am gesetzlichen Wortlaut. Das Einstellungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft entspricht indes dem vom Berliner Gesetzgeber mehrheitlich verabschiedeten Partizipationsgesetz.
Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz missachtet hier zugleich die alleinige Zuständigkeit des Berliner Verfassungsgerichtshof für die Verwerfung von Gesetzen. Soweit die Senatorin verfassungsrechtliche Bedenken hegt, steht ihr das Normenkontrollverfahren als rechtliches Instrument zur Verfügung.
Wenn die Justizsenatorin gleichwohl laufende Auswahlverfahren stoppt und gesetzliche Vorgaben faktisch außer Kraft setzt, überschreitet sie bewusst ihre Kompetenzen.
Hinzu tritt die besondere Sensibilität des betroffenen Bereichs: Eingriffe in Personalentscheidungen der Staatsanwaltschaft durch die politische Leitung unter Missachtung geltender gesetzlicher Rahmenbedingungen sind geeignet, das Vertrauen in die Neutralität und Unabhängigkeit der Strafverfolgung nachhaltig zu erschüttern.
Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht selektive Gesetzesanwendung nach politischer Überzeugung, sondern konsequente Bindung an die bestehende Rechtsordnung. Wer diese Grundsätze relativiert, gefährdet die institutionelle Integrität staatlichen Handelns.
Marianne Krause
Richterin am Amtsgericht Kreuzberg
Sprecherin des Landesverbands für Berlin

