Rechtsstaat braucht Stabilität – keine Systemabstürze
Offener Brief zur E-Akte an Herrn Justizminister Heinz
Sehr geehrter Herr Justizminister Heinz,
die Neue Richter*innenvereinigung (NRV), Landesverband Hessen, und die Fachkommission Richter und Staatsanwälte in ver.di Hessen wenden sich mit diesem offenen Brief an Sie wegen der anhaltenden und gravierenden technischen Störungen und Verzögerungen bei der Nutzung der elektronischen Akte.
Die elektronische Akte sollte ein Instrument zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Justiz sein. In Ihren Presseerklärungen rühmt Ihr Haus, dass die hessische Justiz „volldigital und medienbruchfrei“ arbeiten könne. Davon sind wir leider sehr weit entfernt: Nicht nur eine unmoderne, nicht funktionale Benutzeroberfläche und Software, sondern auch die wiederkehrenden Systemausfälle, kurzfristig angesetzte Updates mit den entsprechenden Verzögerungen auf den Zugriff auf die elektronischen Inhalte und immer wieder extrem lange Ladezeiten machen ein kontinuierliches Arbeiten faktisch unmöglich.
In der Praxis bedeutet dies:
- Akten können nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung geöffnet und bearbeitet werden,
- Dokumente lassen sich nicht zuverlässig oder zeitnah aufrufen,
- Sitzungstermine müssen unter erschwerten Bedingungen vorbereitet oder unterbrochen oder aufgehoben werden,
- Fristenkontrollen werden unnötig erschwert oder funktionieren nicht,
- Arbeitsabläufe werden ständig unterbrochen und müssen neu aufgebaut werden,
- Dokumente gehen verloren oder gelangen nicht zur Akte,
- Zustellungen werden nicht erledigt, Posteingänge gar nicht oder zu spät bearbeitet,
- … und noch vieles mehr
Diese Zustände führen nicht nur zu einem katastrophalen Bild der Justiz nach außen, sondern auch zu einer erheblichen Mehrbelastung für alle Beschäftigten. Die ohnehin hohe Arbeitsdichte und der hohe Bestand in der hessischen Justiz werden durch technische Instabilität weiter verschärft.
Eine funktionierende IT-Infrastruktur ist keine Komfortfrage, sondern zwingende Voraussetzung für eine rechtsstaatlich verlässliche Justiz. Wenn die elektronische Akte nicht stabil und performant nutzbar ist, wird der Kernbereich richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit beeinträchtigt.
In jüngster Zeit kommt es vermehrt zu Komplett-Ausfällen der ERV-Infrastruktur und des genutzten elektronischen Aktenbearbeitungssystems e2A, nicht nur, aber auch zu Tagesrandzeiten und an Wochenenden. Richterliche Tätigkeit ist nicht an feste Dienstzeiten gebunden. An Wochenenden und in Tagesrandzeiten gibt es aber aktuell keinerlei Möglichkeit, IT- Support zu erhalten, sodass Ausfälle teilweise weit in den Vormittag des anschließenden Werktags hineinreichen. Dies führt zwangsläufig zum weiteren Auflaufen der Dezernate und zu Verzögerungen für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger. Rechtsstaatlich untragbar ist, dass die richterlichen und staatsanwaltlichen Bereitschaftsdienste häufig in keinem justizförmigen Verfahren oder nur verzögert handeln können. Hierdurch stattfindende Verstöße gegen die verfassungsmäßige Unverzüglichkeit sind nicht hinnehmbar. Im strafrechtlichen Bereich drohen aktuell neben Verletzungen der nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes gewährleisteten Rechtschutzgarantie verfassungsrechtlich nicht tolerierbare Verstöße gegen Grundrechte und die Aufhebung von Haftbefehlen auch im Bereich der Schwerkriminalität gemäß § 121 Abs. 2 StPO. Die Lage wird durch eine in Hessen – anders als in anderen Bundesländern – fehlende Offline-Verfügbarkeit der elektronischen Akte verschärft.
Wir fordern daher von Ihnen:
- eine transparente Darstellung der Ursachen der wiederkehrenden Störungen in der IT-Infrastrukur und im e2A- und e2T-System,
- einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan zur nachhaltigen Stabilisierung der elektronischen Akte,
- praxistaugliche Notfalllösungen, die im Störungsfall ein justizförmiges Weiterarbeiten ermöglichen,
- einen zuverlässigen IT-Support, der werktags mindestens von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr erreichbar ist sowie an Wochenenden und Feiertagen jedenfalls zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.
Wir erwarten, dass der Behebung dieser Missstände höchste Priorität eingeräumt wird.
Einer Stellungnahme Ihres Hauses sehen wir zeitnah entgegen.

