NRV Baden-Württemberg verwundert über die Klage des Justizministeriums gegen den Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der causa d. OLG Präsident:in Stuttgart
Mit Verwunderung und leichtem Befremden nimmt die NRV Baden-Württemberg zur Kenntnis, dass das Justizministerium den Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf Zustimmung zu einer Personalentscheidung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verklagt hat.
Der Präsidialrat ist das von der Richterschaft demokratisch gewählte Gremium, das die Exekutive bei der Besetzung von Richterstellen kontrollieren und verhindern soll, dass politisch genehmes und nicht hinreichend qualifiziertes Personal Karriere in der Justizhierarchie macht. Diese Mitwirkung ist der Ausgleich dafür, dass in Deutschland – entgegen des Gebots der Gewaltenteilung und als eine in Europa absolute Minderheitenposition – die Richter:innen von der jeweiligen Regierung ernannt und befördert werden. Der Präsidialrat ist insoweit notwendig, um eine politische Steuerung der Justiz zu verhindern und die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Können sich Ministerium und Präsidialrat über eine Personalie nicht einigen (und nur dann), wird die Entscheidung von einem Richterwahlausschuss getroffen, der aus acht Richtern, sechs Parlamentariern und einem Rechtsanwalt besteht. Zwar führt die Justizministerin die Sitzung, hat aber kein eigenes Stimmrecht. Aufgrund der Stimmenverteilung und der politisch pluralen Besetzung des Richterwahlausschusses im Vergleich zum Ministerium sind dessen Erfolgschancen im Richterwahlausschuss üblicherweise eher gering.
Deshalb versucht das Ministerium nun in einem Akt der Verzweiflung, die Einberufung des Richterwahlausschusses zu verhindern und verklagt sein eigenes Kontrollgremium quasi auf Nichtkontrolle. Das Argument: Mit seiner Kontrolle habe es seine Kompetenzen überschritten. Zulässig sei nur eine sehr enge Willkürkontrolle, die allerdings aus Sicht des Ministeriums zu einem noch geringeren Kontrollmaßstab führen soll, als ihn schon die Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung von Personalentscheidungen anlegen. Welchen Sinn dann allerdings ein von der Richterschaft gewähltes Kontrollgremium noch haben soll, bleibt im Dunkeln.
Einen solchen Vorgang hat es in der Geschichte des Landes bisher nicht gegeben, schon deshalb, weil der Präsidialrat üblicherweise eng mit dem Ministerium zusammenarbeitet und 99 % der Personalentscheidungen des Ministeriums durchwinkt. Dem Präsidialrat ist in den letzten Jahren – auch von der NRV – deshalb eher vorgeworfen worden, zu ministeriumsnah zu sein. Das Vorgehen des Ministeriums wird deshalb in der Richter:innenschaft – zu Recht – als Affront wahrgenommen. Dr. Frank Bleckmann, Sprecher des Landesverbandes der Neuen Richtervereinigung, erklärt dazu: „Was für einen Eindruck muss die Öffentlichkeit vom Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis der Ministerin bekommen, wenn sie die von den Richter:innen demokratisch gewählten Kontrolleure verklagt, die gerade die Unabhängigkeit der Rechtsprechung vom Justizministerium garantieren und Übergriffe der Politik auf die Justiz verhindern sollen? Pikant und geradezu peinlich wird der Vorgang vor allem dadurch, dass Ministerin Gentges eine Führungskraft aus dem eigenen Ministerium, die in den letzten Jahren durch die CDU-geführte Hausspitze gefördert wurde, als Präsidentin eines der beiden höchsten baden-württembergischen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit installieren will. Ein schönes Beispiel dafür, dass auch die Herstellung einer institutionellen Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive dringend auf die Agenda gehört.“
Für Hintergrundinformationen zum Präsidialrat und seiner Arbeit empfehlen wir die jeweiligen Berichte im NRV-Landesinfo zur letzten Wahlperiode des Präsidialrates 2017 – 2022:
2022, S.22 – unter https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_baden-wuerttemberg/NRV_BaWue_Landesinfo_2022_web.pdf
2021, S. 15 ff. – unter https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_baden-wuerttemberg/NRV_BaWue_Landesinfo_2021_final_010221.pdf
2020, S. 23 ff. – unter https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_baden-wuerttemberg/NRV-BaWue_2020_final.pdf
2019, S. 14 f., 16 f., 18 ff. – unter https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_baden-wuerttemberg/NRV-BaWue_2019_03.pdf
2018, S. 10 ff., 17 f. – unter https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_baden-wuerttemberg/NRV-Landesinfo_18-02.pdf
Bei Nachfragen wenden Sie sich an
Dr. Frank Bleckmann, M.Phil. (Cantab), Vors. Richter am Landgericht, Landessprecher der NRV Baden-Württemberg, Mobil: 0178 1951529