Neue Richter*innenvereinigung (NRV) bestürzt über öffentliche Diffamierung namentlich benannter Kolleg*innen
Seit dem vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) initiierten offenen Brief, in welchem mehr als 1000 Jurist*innen die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages dazu auffordern, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD nach Art. 21 Abs. 4 unseres Grundgesetzes unverzüglich einzuleiten, ist die Empörung auf Seiten einiger AfD-Politiker, ihrer Anhänger und Teilen der medialen Öffentlichkeit groß. Dabei richtet sich diese Empörung nicht inhaltlich gegen die im Wesentlichen auf dem am 25. Juni 2026 veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zum Ausdruck gebrachte Überzeugung, dass ein entsprechendes Verfahren Erfolg haben würde. Es wird auch in keiner Weise sachlich gegen diese Annahme argumentiert. Stattdessen ergehen sich prominente AfD-Politiker*innen und verschiedene Medien in persönlichen Angriffen und Diffamierungen der Zeichnenden aus den Reihen der Richterschaft und Staatsanwaltschaft, unter anderem die Zeitung „Junge Freiheit“ am 6. August 2026 in einem sich über einen angeblichen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot empörenden Artikel. Es folgten zunehmend entrüstete Äußerungen aus den einschlägigen Kreisen auf Social Media einschließlich konkreter Aufforderungen zur Einlegung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die benannten Justizangehörigen sowie zur generellen Stellung von Befangenheitsanträgen gegen die entsprechenden Richter*innen.
Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) tritt der sich darin ausdrückenden Methodik einer Delegitimierung der Justiz durch persönliche Diffamierung ihrer Angehörigen entgegen. Wir weisen darauf hin, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung außerhalb der Dienstgeschäfte uneingeschränkt auch für Richter*innen und Staatsanwält*innen gilt. Die Unterzeichnung des offenen Briefes ist weder geeignet, pauschal Befangenheitsanträge zu begründen, noch bietet sie einen Grund für Dienstaufsichtsbeschwerden. Es geht auch nicht – wie gerne zu suggerieren versucht wird – um parteipolitische Einflussnahme durch die Justiz. Die Unterzeichnenden nehmen schlicht und einfach das wahr , was sie als ihre Kernaufgabe und berufliche Pflicht empfinden: sich bei Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht hinter einem vermeintlichen Neutralitätsgebot zu verstecken, sondern – wie es § 9 Nr. 2 DRiG von Richter*innen ausdrücklich verlangt – aktiv für diese einzutreten.
Die NRV stellt sich uneingeschränkt hinter die Unterzeichner*innen des genannten offenen Briefes und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Wir fordern alle auf, nicht in die Kakophonie der Empörung über das Verhalten konkreter Justizangehöriger einzustimmen, sondern sich sachlich mit der geäußerten Meinung und den angeführten Gründen (konkret das oben bereits genannte Gutachten der GFF) auseinanderzusetzen. Einschüchterungsversuche dürfen keinen Erfolg haben, weder indem sie Justizangehöriger von einer freien Meinungsäußerung abhalten, noch auch nur im Sinne des geradezu klassischen Vorgehens, durch persönliche Angriffe auf den Boten vom Inhalt der überbrachten Botschaft abzulenken.

