Konturlos und hilflos: Schuldenbremse – ohne Sicherung der Qualität?
Nach dem Desaster um die geplante Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz ist das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (MJV) in Mainz offensichtlich bemüht, möglichst geräuschlos die Justiz zu verwalten. Um den von der Landesregierung erwarteten Sparbeitrag angesichts der Schuldenbremse zu erbringen hat das MJV nun beschlossen, Personal zu sparen, und zwar vor allem bei Richtern. Dies wohl in der Hoffnung, dass sich dagegen kein Widerstand – zumindest kein öffentlich wirksamer – regt. Mit Gestaltung hat dies nichts zu tun. Personal einzusparen ist die unkreativste aller Sparmaßnahmen.
Möglicherweise kann Personal in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingespart werden, weil es dort in dem ein oder anderen Bereich immer noch eine üppige Personalausstattung gibt oder Aufgaben reduziert werden können.
In der Justiz ist dies nicht der Fall:
Schon jetzt sind nicht alle nach dem von allen Bundesländern genutzten Personalberechnungssystem als Bedarf festgestellten Stellen geschaffen worden. Nach den nun angekündigten Personaleinsparungen für 2013 fehlen dann etwa 8 % der notwendigen Richterstellen. Und das, obwohl in den letzten Jahren die Arbeitsdichte der Gerichte zugenommen hat. Die Verfahren werden komplexer, die Anforderungen an gute richterliche Arbeit dadurch höher. All dies ist im Berechnungssystem für den Personalbedarf nicht einmal eingerechnet.
Die Justiz kann ihre Aufgaben nicht verändern. Sie kann nicht selbst entscheiden, ob sie tätig werden will oder nicht. Die Justiz erfüllt feststehende, ihr gesetzlich zugewiesene Pflichtaufgaben. Und ohne Justiz kein Rechtsstaat. Es geht um die innere Sicherheit. Es geht um die Erhaltung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz. Wirtschaftsunternehmen sind – wie auch die Bürgerinnen und Bürger – auf eine zügige Klärung rechtlicher Streitfälle angewiesen. Eine funktionsfähige Justiz dient dem Grundrechtsschutz, ganz besonders auch dem sozialen Frieden im Lande. Vor diesem Hintergrund halten wir Einsparungen in der Justiz und vor allem im Personalbereich für nicht möglich.
Wir fordern die Landesregierung und den Minister für Justiz und Verbraucherschutz auf, der Justiz die personellen und sachlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, sie sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben braucht. Eingespart kann wenn überhaupt nur in Strukturen und bei einer Verschlankung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Aber auch nur dann, wenn die rechtsstaatlich notwendige Qualität der gerichtlichen Arbeit nicht beeinträchtigt wird.