Erklärung der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Bonn
14. Juni 2013
Die unterzeichnenden Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Bonn appellieren an die Landesregierung, den Tarifabschluss für die Jahre 2013 und 2014 auch auf die Richter/- innen und Staatsanwälte/-innen inhaltsgleich zu übernehmen.
Die geplanten Nullrunden stellen in Anbetracht der vorherrschenden Inflation eine weitere Reduzierung der Realeinkommen dar. Eine solche Reduzierung ist angesichts der bereits vorherrschenden unangemessenen Besoldungshöhe unzumutbar und zudem evident verfassungswidrig, so dass die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Bonn diese nicht akzeptieren können.
Richter, Staatsanwälte und Beamte haben durch bereits erbrachte Sonderopfer für Einsparungen im Landeshaushalt 2012 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro gesorgt, dieses u.a. durch mehrere Nullrunden in den vergangenen zehn Jahren, durch erhebliche Kürzungen des Weihnachtsgeldes, durch Streichung des Urlaubsgeldes, durch Streichungen im Beihilfebereich, durch die Einführung einer hohen Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten, durch Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden, durch Hebung der Altersgrenze und durch Kürzungen der Versorgungsbezüge. Die Besoldung blieb alleine in den Jahren zwischen 1992 und 2007 um 9,5 % hinter der im selben Zeitraum zu verzeichnenden Inflation zurück. Als Folge dessen stellte das Oberverwaltungsgericht NRW am 09.07.2009 (Az.: 1 A 373/08) unter Heranziehung zahlreicher Statistiken und Studien fest, dass die R1-Besoldung nicht mehr amtsangemessen und damit verfassungswidrig sei. Die Richter seien durch unzulässige Sonderopfer erheblich von der allgemeinen Lohnentwicklung abgeschnitten worden.
Trotzdem will die Landesregierung durch weitere Nullrunden für 2013 und 2014 die Besoldung (real) weiter senken – ohne sich mit der Analyse und detaillierten Begründung des Oberverwaltungsgerichts NRW überhaupt argumentativ auseinanderzusetzen! Zudem ist das erneute Sonderopfer der Richter und Staatsanwälte – wie der vom Personalausschuss des Landtags NRW beauftragte Rechtsexperte Prof. Dr. Battis überzeugend begründete – schon deshalb verfassungswidrig, da keinerlei Gründe in dem Gesetzesentwurf angeführt wurden, die eine alimentationsbezogene Schlechterstellung der Beamtenschaft gegenüber den Tarifbeschäftigten rechtfertigen.
Zeitgleich werden die Richter des Amtsgerichts Bonn deutlich überbelastet. Entsprechend der Zahlen des Personalbedarfsberechnungssystem Pebb§y betrug die Arbeitsbelastung beim Amtsgericht Bonn im Jahr 2012 118 %. Damit arbeiten die Richter im Durchschnitt 7 Wochenstunden mehr, als sie nach der ihnen zugedachten Besoldung arbeiten müssten. Darüber hinaus haben die Richter – auch wenn es für sie wiederum mit Mehraufwand verbunden war – stets Maßnahmen zur Effektivierung unterstützt, um Einsparungen im Justizhaushalt zu ermöglichen.
Eine derartige überobligatorische, verantwortungsvolle und unterstützende Arbeit verdient die Herbeiführung einer amtsangemessenen Besoldung und nicht weitergehende (reale) Einkommenskürzungen.
Vor diesem Hintergrund sehen sich die Richter des Amtsgerichts Bonn veranlasst, sich zukünftig mit vollem Arbeitseinsatz den von ihnen geschuldeten 100 % der Abteilungsarbeit zu widmen. Aufgrund der damit notwendigen Fokussierung auf die eigentlich geschuldete Arbeit können – bis zu einer Erhöhung der Richterstellen – die folgenden Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden:
1. Durch die Schwerpunktlegung auf eine qualitativ hochwertige Prozessführung in den aktuell zu verhandelnden Verfahren könnte sich eine Erledigungsquote von nur noch 1,0 nach Pebb§y ergeben. Es entspricht dem Anspruch der Richter, die aktuell zu verhandelnden Verfahren mit der gebotenen Vorbereitung und Zeit zu führen.
2. Es erfolgt eine Konzentration auf die richterliche Tätigkeit in der Sitzung statt auf administrative Hilfstätigkeiten. So werden Sitzungen gleich welcher Art vermehrt mit einem Protokollführer durchgeführt werden müssen, wie es das Gesetz in § 159 ZPO vorsieht.
3. Die Konzentration auf die richterlichen Tätigkeiten erfordert des Weiteren eine Begrenzung der bislang von den Richtern freiwillig übernommenen Bürokrafttätigkeiten. So werden Urteile und Beschlüsse zukünftig vollumfänglich diktiert werden müssen. Soweit die Benutzung bei einzelnen Verfügungen von Judica eine zeitliche Mehrbelastung bedeutet, kann dieses zukünftig ebenso wenig unterstützt werden wie eine mit Mehrbelastung verbundene Einführung einer Diktiersoftware.
4. Das Güterichtermodell wird sich nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn es von Güterichterinnen/Güterrichtern betrieben wird, die bereit sind, sich zusätzlich zeitlich und fachlich zu engagieren. Die Bereitschaft zum überobligatorischen Einsatz ist nicht mehr gewährleistet.
5. Die Richter des Amtsgerichts Bonn bitten, ihnen keine Stationsreferendare und
Praktikanten mehr zu Ausbildungszwecken zuzuweisen. Aufgrund der gebotenen Fokussierung auf die Abteilungsarbeit kann eine verantwortungsvolle Ausbildung nicht sichergestellt werden. Das gleiche gilt hinsichtlich der Leitung von Referendar- Arbeitsgemeinschaften.
6. Darüber hinaus wird es den Richtern des Amtsgerichts Bonn zukünftig kaum möglich sein, Berichtsanfragen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren nachzukommen.
7. Die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Bonn sehen sich nicht mehr in der Lage, Einladungen zu Gesprächskreisen wie dem Jugendhilfeausschuss, Weißen Ring, Arbeitskreis Trennung und Scheidung und dem „Runden Tisch für häusliche Gewalt“ nachzukommen. Gleiches gilt für die bisherige Unterstützung hinsichtlich der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Bonn.
8. Klausuraufsichten bei juristischen Staatsprüfungen können nicht mehr übernommen werden.
9. Informationsveranstaltungen, die wie der „Internettag“ im Gericht stattfinden sollen, können von Seiten der Richterschaft neben dem normalen Geschäftsbetrieb nicht mehr wahrgenommen werden.
unterzeichnet von 44 Richterinnen und Richtern