Gerichte funktionsfähig halten – auch in Pandemiezeiten kein Lockdown der Rechtsprechung
Die Neue Richtervereinigung appelliert an die Verantwortlichen im Ministerium der Justiz und in den Gerichtsverwaltungen, in Sitzungssälen der Gerichte in NRW eine gute Belüftung ggf. auch mit entsprechenden Luftreinigungsgeräten mit HEPA-Filtern zu ermöglichen, um Ansteckungen mit Covid-19 zu vermeiden.
Die Situation in den Gerichten in NRW ist vielfältig: es gibt Sitzungssäle in Altbauten mit hohen Räumen, in Hochhäusern mit nicht zu öffnenden Fenstern, in Gebäuden mit veralteten Klimaanlagen, vielen Gebäuden ohne Klimaanlagen sowie modernen Gebäuden mit zentraler Lüftung. Viele Sitzungsräume an Land- und Amtsgerichten sind oft klein, beengt und schlecht zu belüften.
Weit geöffnete Fenster und Türen an Sitzungssälen haben im Sommer noch helfen können, die Virenlast zu minimieren. Schon dies war nicht überall und immer möglich oder zulässig: Jugendstrafsachen und Familiensachen werden nichtöffentlich verhandelt. Sobald es kälter wird, scheidet diese Möglichkeit der Lüftung aber gänzlich aus.
Zu Anfang der Pandemie fanden bei einigen Gerichten wochenlang keine Verhandlungen statt. Etliche Rechtsantragsstellen sind jetzt noch nicht direkt zugänglich, sondern verweisen auf Terminsvereinbarungen oder schriftliche Eingaben. Damit die Justiz wieder zügig und sicher arbeiten kann und die Bürgerinnen und Bürger nicht noch länger auf ihre Verhandlungen und ihr Recht warten müssen, muss jetzt eine technische Lösung je nach örtlichen Gegebenheiten her. Entsprechende Luftreinigungssysteme werden beim Verwaltungsgericht Köln wohl bereits getestet und sind im Einsatz.
Die einmaligen Kosten für die Luftreinigungsgeräte und die zusätzlichen Energiekosten dürften sich die Waage halten mit den eingesparten Kosten. Durch Verlust von Heizenergie, längere Sitzungszeiten und entsprechende Überstunden beim regelmäßigen konventionellen Lüften in Lüftungspausen zwischen den einzelnen Sitzungen fallen auch Kosten an.
Die Sicherheit für Rechtssuchende sowie für das Justizpersonal, dass auch im geschlossenen Raum keine hohe Virusbelastung und Ansteckungsgefahr drohen, sollte jedenfalls den Aufwand wert sein. Auch für Schulen wird ja derzeit (endlich) geprüft, wie die Luftreinheit sichergestellt werden kann. Gleiches muss für Gerichte gelten – und zwar sofort und nicht erst, wenn die ersten Infektionen im Gericht erfolgt sind.
Es besteht sonst die Gefahr eines Stillstandes der Gerichte – zumal in NRW auch die Möglichkeiten von Video-Verhandlungen noch sehr begrenzt sind. Auch hier ist ein zügiger Ausbau wünschenswert, um pandemiebedingten Stillstand zu vermeiden.