Abschiebepraxis contra Rechtsstaat
Ist es behördliche Inkompetenz, politische Überheblichkeit oder eine Mischung aus beidem, die mittlerweile mehrfach zu voreiligen und zweifelhaften Abschiebungen geführt hat? Bis dies geklärt ist, sei an Folgendes erinnert:
Gerichtlicher Rechtsschutz und faire Verfahren sind unabdingbare Vorgaben unserer Verfassung und kein Gut, das je nach politischer Wetterlage zur Disposition steht. Regierungsmitglieder, die für die Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns und für die Wahrung unserer Verfassung zuständig sind, sollten nicht „froh“ sein über Abschiebungen von „Gefährdern“, die am Rechtsstaat vorbeigehen, sondern über ihren Rücktritt nachdenken. Der vermeintliche Erfolg gibt mehr auf, als er gewinnt.
Nicht genug, dass sich der Bundes-Innenminister zu seinem 69. Geburtstag in kindlicher Weise über die Abschiebung von 69 Menschen in ein Krisengebiet freut. Gestern wurde außerdem bekannt, dass über die Asyl-Klage des Nasibullah S. am Verwaltungsgericht Greifswald noch gar nicht entschieden war, als er nach Afghanistan abgeschoben wurde. Hier räumt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Fehler immerhin ein.[1] Verantwortlicher Dienstherr: der Bundes-Innenminister.
Im Fall des am vergangenen Freitag nach Tunesien abgeschobenen Sami A. bleibt noch zu klären, warum das BAMF und die zuständige Ausländerbehörde gegenüber dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen falsche oder jedenfalls unvollständige Angaben über den bereits feststehenden Abschiebungstermin gemacht haben.[2] Womöglich ist hier nicht nur ein Fehler passiert, sondern das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz bewusst ausgehebelt worden. Die dazu erfolgte Feststellung des nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministers, dass zum Zeitpunkt der Abschiebung noch keine gerichtliche Entscheidung vorgelegen habe, ist scheinheilig. Formal betrachtet stimmt das zwar, es unterschlägt aber, dass das Verwaltungsgericht die Abschiebung in Kenntnis des Sachverhalts rechtzeitig untersagt hätte.
Schließlich der Kommentar des Ministerpräsidenten: Da habe „mancher seine Fragen“, „wenn zwei Kammern eines gleichen Verwaltungsgerichts so[3] entscheiden“. Das sagt nur jemand, der dem Verwaltungsgericht wider besseren Wissen den Schwarzen Peter zuschieben will oder der das Nebeneinander von Ausländerrecht und Asylrecht tatsächlich nicht verstanden hat.
www.tagesschau.de/inland/abschiebung-161.html
[2] zum chronologischen Ablauf vgl. die Presseerklärungen des VG Gelsenkirchen vom 13.07.2018: <link http: www.vg-gelsenkirchen.nrw.de behoerde presse pressemitteilungen index.php>
www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php
[3] soll heißen: vermeintlich widersprüchlich; dazu nochmals die Presseerklärungen des VG Gelsenkirchen