Zur geplanten Schließung von Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz

Mit großer Enttäuschung hat die NRV der Presse und dem Koalitionsvertrag entnommen, dass die neue Landesregierung beabsichtigt, das Oberlandesgericht Koblenz zu schließen. Von einer rot-grünen Landesregierung hätten wir erhofft, dass Entscheidungen über die Schließung von Gerichten im Diskurs mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz getroffen werden, statt diese über die Medien vor vollendete Tatsachen zu stellen. Menschen in der Justiz leisten einen wertvollen Beitrag für unser Gemeinwesen und verdienen daher einen anderen, wertschätzenden Umgang.

Eine verantwortungsvolle Justizpolitik gestaltet Strukturreformen auf der Basis eines breit angelegten Diskurses mit allen Betroffenen.

Um den anstehenden Reformprozess transparent und demokratisch zu gestalten, schlägt die NRV daher die alsbaldige Bildung einer Zukunftskommission für die Justiz in Rheinland-Pfalz vor, in der Vertreter der Richterschaft, der Verbände und des Ministeriums die zukünftigen Strukturen der Justiz gemeinsam entwerfen.

Die künftigen Strukturen der rheinland–pfälzischen Justiz dürfen sich dabei nicht allein an möglichen Kosteneinsparungen orientieren. Wesentlicher Maßstab muss eine bürgernahe, zukunftsfähige Justiz sein. In unserem Flächenstaat bedeutet dies unter anderem, dass die Gerichte für jeden Bürger mit einem vertretbaren Aufwand erreichbar sein müssen. Die Schließung von Gerichten als ein mögliches Ergebnis einer Strukturdebatte muss sich auch am Maßstab der Sozialverträglichkeit messen lassen.

Eine Strukturreform, die sich auf die Schließung von Gerichtsstandorten beschränkt, greift jedoch wesentlich zu kurz. Notwendig sind vielmehr mutige Schritte in Richtung einer Selbstverwaltung der Justiz. Europaweit ist Deutschland in dieser Frage inzwischen zum Schlusslicht geworden. Eine selbstverwaltete Justiz wäre nicht länger ein Spielball der Politik. Wir begrüßen deshalb die Absicht der neuen Landesregierung, in einen offenen Dialog über eine parlamentarisch kontrollierte Selbstverwaltung der Dritten Gewalt einzutreten. Rheinland–Pfalz könnte so zum Vorreiter bei der Einführung der Selbstverwaltung werden. Sowohl der Deutsche Richterbund wie auch die Neue Richtervereinigung haben hierzu bereits Vorschläge gemacht und Gesetzesentwürfe erarbeitet.

Am Ende jeder Reform muss eine Justiz stehen, die bürgernah, effektiv und selbstverwaltet in Unabhängigkeit von der Exekutive arbeitet. Die NRV bietet hierfür ihre tätige Mithilfe an.

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