Zu kurz gesprungen
Pressemitteilung der Neuen Richter*innenvereinigung NRW zum Abschlussbericht der AG Stellenbesetzungsverfahren
Das Debakel um die Auswahl der/s Präsidentin/en des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat deutlich gezeigt, dass das Besetzungsverfahren für Leitungspositionen in der Justiz dringenden Regulierungsbedarf hat. Die hierzu von Justizminister Limbach unter Beteiligung auch der Neuen Richter*innenvereinigung (NRV) eingesetzte Arbeitsgruppe hat ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Zu den Ergebnissen formuliert die NRV nun eine eigene Stellungnahme – das Fazit:
Trotz wichtiger Impulse wurde zu kurz gesprungen. (Stellungnahme der NRV abrufbar unter: https://www.neuerichter.de/reform-der-stellenbesetzungsverfahren-fuer-spit-zenaemter-in-der-justiz-land-nrw/
So enthält das vorgelegte Papier der AG zwar einige begrüßenswerte Einzelregelungen, die das Verfahren transparenter machen und die Mitbestimmung stärken. Sie bleiben jedoch Stückwerk und lassen die gebotene Gesamtregelung zum Stellungsbesetzungsverfahren weiter vermissen.
Zudem wird gerade die wesentliche Stellschraube aller Beförderungs- und Besetzungsentscheidungen nicht angetastet: die zugrundeliegende Beurteilung, deren Zustandekommen – wie schon im alten Preußen – weiterhin ergebnisgesteuert, willküranfällig und intransparente Chefsache bleibt!
Die NRV fordert daher:
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Beurteilungen müssen als Grundlagen für Beförderungsentscheidungen durch Schaffung von unabhängigen Beurteilungsgremien im Mehr-Au-gen-Prinzip endlich transparenter, sachlich legitimiert und erkennbar leis-tungsgerechter werden.
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Stellenbesetzungsverfahren sind umfassend zum gesamten Ablauf und den Verfahrensgrundsätzen gesetzlich zu regeln.

