Stellungnahmen zur Änderung des LRiStAG

Die meisten Änderungen betreffen das Wahlprozedere und nehmen die Anregungen der Praxis im Wesentlichen auf. Die Ausdehnung der Regelung des § 11 LRiStG, wonach nun auch Verwaltungsrichtern ein weiteres Richteramt ohne deren Zustimmung übertragen werden kann, lehnen wir dagegen ab. Alle Einzelheiten finden Sie in unseren Stellungnahmen.

Datei zum Download: PDF herunterladen
Alle Meldungen