Stellungnahme zur geplanten Verschärfung des PolG BW

Überfällige Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben und bedenkliche Verschärfungen

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der der Richtlinie (EU) 2016/680 (JI-Richtlinie) vorgelegt. Selbst diesen Anlass nutzt die Landesregierung, um das Polizeigesetz einmal mehr und ohne Not zu verschärfen.

Insbesondere sollen verdachtsunabhängige Personenkontrollen und der Einsatzvon Bodycams ausgeweitet werden.

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen bergen wegen der herabgesetzten und weniger greifbaren Eingriffsvoraussetzungen stets die Gefahr der bewussten oder unbewussten Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen, denen Straftaten von der Polizei eher zugetraut werden. Vor diesem Hintergrund sind verdachtsunabhängige Personenkontrollen auf ein Minimum zu reduzieren. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht.

Der Einsatz von Bodycams wird auf Wohnräume ausgeweitet, bleibt aber so ausgestaltet, dass die Hoheit über die so gewonnen Aufzeichnungen ausschließlich bei der Polizei liegt – sowohl gegenüber den Betroffenen wie auch gegenüber Justiz. Dies ist nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, sondern schwächt auch die Intension der Bodycams: Durch die Möglichkeit, ein Geschehen im Nachhinein objektiv rekonstruieren zu können, eine zu eskalieren drohende Einsatzsituation auf allen Seiten zu beruhigen.

Die vollständige Stellungnahme steht zum Download bereit.

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