Richterliche Unabhängigkeit und Gesetzesbindung

Ihre Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter

Schreiben an die

Präsidentinnen und Präsidenten
sämtlicher Oberlandesgerichte und des Kammergerichts

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Bundesgerichtshof sind mehrere dienstrechtliche Verfahren anhängig, in denen es um die Frage geht, inwieweit die Präsidentin eines Oberlandesgerichts in einem bestimmten Einzelfall gegenüber einem Richter die verfassungsrechtlichen Grenzen der Dienstaufsicht überschritten hat. Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Viele Richterinnen und Richter, die die dienstrechtlichen Verfahren und ihre Entwicklung in den Instanzen beobachtet haben, sind verunsichert. Sie befürchten die Möglichkeit eines Dammbruchs im Bereich der Dienstaufsicht an deutschen Gerichten.

Die Neue Richtervereinigung will in dieser Situation – unabhängig von dem genannten Einzelfall – darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen die Kollegenschaft mit Maßnahmen der Dienstaufsicht an ihrem Gericht rechnen müssen.

Deshalb wenden wir uns an Sie sowie mit gleicher Post an sämtliche Oberlandesgerichte und die Präsidentin des Bundesgerichtshofs. Wir bitten um eine Stellungnahme zu den folgenden Fragen, die ausschließlich Ihre Auffassung zur Dienstaufsicht an Ihrem Gericht und sich nicht auf die anhängigen dienstrechtlichen Verfahren beziehen:

  1. Sind Sie der Auffassung, dass eine unterschiedliche Rechtsanwendungspraxis der Richterinnen und Richter zu einem deutlich unterschiedlichen Zeitbedarf pro Fall führen kann, mit der Konsequenz deutlich unterschiedlicher Erledigungsanzahlen?
  2. Müssen Richterinnen und Richter an Ihrem Gericht, deren Rechtsanwendungspraxis mit
    deutlich unterschiedlichen Erledigungsanzahlen verbunden ist, sich Ihnen gegenüber rechtfertigen, wenn sie Maßnahmen der Dienstaufsicht vermeiden wollen?
    Oder ist eine solche Möglichkeit an Ihrem Gericht ausgeschlossen?
  3. Müssen Richterinnen und Richter bei Ihnen mit dienstrechtlichen Maßnahmen rechnen, wenn sie eine über dem Durchschnitt liegende Zeit pro Fall benötigen, mit der Konsequenz unterdurchschnittlicher Erledigungsanzahlen?
    Oder ist eine solche Möglichkeit an Ihrem Gericht ausgeschlossen?
  4. Sind Sie der Auffassung, dass „durch die gesetzliche Vorgabe der Personalausstattung und das tatsächliche Fallaufkommen für jede Richterin und jeden Richter der verbindliche Maßstab aufgestellt wird, wie viel die bzw. Einzelne insgesamt zu erledigen hat.”?
    Oder halten Sie diese Auffassung – als Maßstab für Richterinnen und Richter- für falsch?
  5. Sind Sie der Auffassung, dass jede Richterin und jeder Richter dienstrechtlich dazu angehalten werden kann, ihre bzw. seine Erledigungszahlen so zu steigern, dass diese sich dauerhaft im Bereich des durchschnittlich von den übrigen Gerichtskollegen erzielten Erledigungspensums halten?
    Oder halten Sie diese Auffassung – als Maßstab für Richterinnen und Richter – für falsch?
  6. Sind Sie der Auffassung, dass eine Maßnahme im Rahmen der Dienstaufsicht selbst dann keinen Einfluss auf eine Änderung der Rechtsanwendungspraxis der betroffenen Richterin oder des betroffenen Richters  nimmt, wenn keine Möglichkeit genannt wird, wie die Richterin oder der Richter – ohne Änderung seiner Rechtsanwendung – höhere Zahlen produzieren solle und es demnach dem Verantwortungsbereich der oder des Einzelnen überlassen sein soll, wie ihre bzw. seine Produktivität gesteigert wird?
    Oder teilen Sie die Ansicht von Fabian Wittreck, der in dieser Auffassung einen Akt  der Realitätsverweigerung  sieht? (vgl. NJW 2012, 3287, 3290: „perfide und perplexe Sichtweise”)
  7. Thomas Fischer schildert in einem Beitrag in ZEIT-Online aus Juni 2015 eine aus seiner Sicht defizitäre Rechtsanwendungspraxis der Strafsenate am Bundesgerichtshof.  Er begründet diese Praxis (Verwerfungen von Revisionen in vielen Fällen durch einstimmigen Beschluss) mit einem Erledigungsdruck (zu wenig Zeit für die einzelnen Fälle). Bei einer anderen Rechtsanwendung wäre es nach dieser Darstellung nicht möglich, die gleiche Anzahl von Revisionsverfahren zu erledigen. Teilen Sie die publizierte Auffassung, die konkrete Anzahl der dem einzelnen Senat zugewiesenen Fälle zwinge die Richterinnen und Richter konkret zu einer zeitsparenden Rechtsanwendung? Müssten Richterinnen oder Richter in einem bestimmten Strafsenat möglicherweise mit dienstrechtlichen Maßnahmen rechnen, wenn sich die Anzahl der erledigten Fälle halbieren würde, weil die Quote der einvernehmlichen Beschlussverwerfungen im Vergleich zu anderen Senaten deutlich reduziert wird?
    Oder ist eine solche Möglichkeit an Ihrem Gericht ausgeschlossen?
  8. Sind Sie der Auffassung, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Gesetzesbindung jede Richterin und jeden Richter zu einer überzeugungsgemäßen Rechtsanwendung verpflichtet, und zwar auch dann, wenn diese rechtliche Überzeugung dazu führt, dass der Zeitbedarf der Richterin bzw. des Richters pro Fall einerseits und seine Erledigungsanzahlen andererseits vom „Durchschnitt” der Kollegen abweichen? (z. B. wegen der Auswahl der zu prüfenden Rechtsfragen, oder im Hinblick auf die sogenannte „Bearbeitungstiefe”, usw.)?
    Oder sind Sie wie unlängst Erich Kanzler in einem Beitrag in der F.A.Z. der Auffassung, ein Verständnis, wonach jede Art der richterlichen Arbeitsgestaltung als unter der Unabhängigkeitsgarantie stehendes Heiligtum betrachtet wird, habe den Kerngedanken der Unabhängigkeitsgarantie nicht mehr genügend im Blick?
  9. Teilen Sie die Feststellung, dass dem richterlichen Nachwuchs vom Justizapparat bereits sehr frühzeitig mit auf den Weg gegeben wird, die Erledigungsleistung sei das überragend maßgebliche Kriterium ihrer Leistungsbeurteilung?
    Oder sind Sie der Auffassung, dass sich die jungen Kolleginnen und Kollegen nicht davon beeindrucken lassen dürfen?

Für eine baldige Stellungnahme danken wir Ihnen. Wir sind davon überzeugt, dass eine eindeutige Stellungnahme Ihrerseits von den Richterinnen und Richtern auch an Ihrem Gericht begrüßt wird und einen wichtigen Beitrag zu einer rechtsstaatlichen Kultur leisten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Hamm
für die Fachgruppe Gewaltenteilung

Alle Meldungen