Gerichtsakten vor unbefugten Zugriffen sichern
Die Umstellung der Gerichte auf eine nur noch elektronisch geführte Verfahrensakte darf nur erfolgen, wenn deren Sicherheit und Verfügbarkeit gesichert werden können. Diese Forderung erhebt die Neue Richtervereinigung (NRV) anlässlich der 3. bundesweiten Konferenz der Richterräte.
Die Justizverwaltungen der Länder beabsichtigen, die Aktenführung in der Justiz umzustellen auf eine nur noch elektronisch geführte Akte. In einigen Kammern von Pilotgerichten gibt es bereits jetzt keine Akte aus Papier mehr. Eine flächendeckende Einführung ist in einigen Ländern bereits für das nächste Jahr vorgesehen. Um diese Entwicklung aus Sicht der davon betroffenen Richterinnen und Richter zu begleiten, haben sich Vertreter der richterlichen Mitbestimmungsgremien, Richterräte genannt, am vergangenen Freitag zum 3. Mal getroffen. „Die Gewährleistung der Sicherheit, vor allem aber eine nahezu 100 %ige Verfügbarkeit der elektronischen Gerichtsakte ist Voraussetzung für die Abschaffung der Akte aus Papier“ fordert Ruben Franzen, Sprecher der Fachgruppe e-Justice der Neuen Richtervereinigung. „Es kann nicht sein, dass eine Richterin einen eiligen Beschluss in einer Familiensache verfasst oder einen Haftbefehl erlassen will, und plötzlich fährt der Computer runter.“ Genauso fatal wäre es, wenn beispielsweise in einem Patentstreit, in dem es um Firmengeheimnisse geht, eine unbefugte Person Einsicht in die Akten nimmt. Oder sie gar manipuliert. Wenn wir das Vertrauen in die Justiz aufrechterhalten wollen, dann müssen wir unbedingte Gewähr dafür bieten können, dass die elektronischen Akten sicher sind vor Vernichtung und vor unbefugten Zugriffen. Dieses hohe Maß an Sicherheit für die zum Teil sensiblen Aktenbestände kann in letzter Konsequenz wohl nur das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bieten. Die NRV fordert daher, dass der Gesetzgeber eine optionale gesetzliche Zuständigkeit für das BSI vorsieht, so dass die Justizministerien der Länder in der Einhaltung dieser aufwändigen und damit teuren Sicherheitskontrollen unterstützt werden. „Die Einführung der elektronischen Verfahrensakte setzt voraus, dass der Aspekt der Datensicherheit in einer Weise gewährleistet wird, die der hohen Verantwortung der Justiz entspricht. Ebenso wenig darf der Recht suchende Bürger deshalb auf eine Entscheidung warten müssen, weil die Technik nur eingeschränkt funktioniert.“