RICHTER/IN AUF ABRUF – Neue Herausforderungen für den richterliche Bereitschaftsdienst

11. April 2019| LV Hessen

Impulsvortrag zum „Fixierungs“-Urteil des BVerfG v. 24.07.2018 und zu den weiteren verfassungsrechtlich gebotenen Rufbereitschaftsinhalten

Donnerstag, 11.4.2019, 16.00 Uhr

OLG Frankfurt, Zeil 42, Raum 6

Richter am Amtsgericht Christian Braun berichtet von den konkreten Erfahrungen in Frankfurt und stellt die Fuldaer Erklärung der NRV zum Bereitschaftsdienst vor.

Gerade bei mittleren und kleineren Gerichten kann die Last des Bereitschaftsdienstes nicht auf viele Schultern verteilt werden und dementsprechend ist die tatsächliche Belastung noch höher. Unklar ist bisher, welche aktuellen Pläne auf Landesebene bzgl. der Ausgestaltung und (v.a.) Ausstattung der Rufbereitschaftsdienste bestehen und ob eine Zusammenlegung mehrerer Amtsgerichte für den Bereitschaftsdienst durch § 22c GVG-Rechtsverordnung geplant ist.

Anschließend: Landesmitgliederversammlung der NRV- Landesverband Hessen

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