Reform der Stellenbesetzungsverfahren für Spitzenämter in der Justiz Land NRW
Stellungnahme der Neuen Richter*innenvereinigung – Landesverband NRW – zu den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Reform der Stellenbesetzungsverfahren für Spitzenämter in der Justiz Land NRW
Das Debakel um die Besetzung des Amtes der/s Präsidentin/en des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat längst bekannte strukturelle Defizite bestehender Regelungen, politische Fehlentscheidungen und Praktiken offenbart, die nicht nur bei der Besetzung von Spitzenämtern in der Justiz zu Entscheidungen führen, die dem Maßstab von Art. 33 Abs. 2 GG nicht gerecht werden. So
verliert die Justiz das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat. Das Vertrauen der Richterschaft in leistungsgerechte Beförderungsverfahren ist bereits untergraben.
Der nicht mehr zu verhehlende Reformbedarf hat zu den unterschiedlichsten Vorschlägen (etwa dem Eckpunktepapier des Justizministers vom Sommer 2024 und dem Sondervotum der Opposition zum Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom November 2025) geführt.
Die hierzu vom Justizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hat nach monatelangen
Beratungen nun sieben Vorschläge benannt, die innerhalb des Systems der Einbindung
der Justiz in die Exekutive, die „Beförderungsverfahren im richterlichen und
staatsanwaltlichen Bereich … künftig schneller, transparenter und rechtssicherer“
durchführbar machen sollen.
Dieses Ansinnen ist grundsätzlich sehr zu begrüßen. Mit den nun vorgeschlagenen
zusammenhanglos anmutenden Einzelregelungen wird das Ziel jedoch nicht erreicht.
Hierzu bedarf es vielmehr einer weitergehenden und umfassenden gesetzlichen
Regelung.
- Beurteilungen müssen als Grundlagen für Beförderungsentscheidungen endlich transparenter und erkennbar leistungsgerechter werden
Seit Jahren liegen die Vorschläge der NRV für die Reform des Beurteilungswesens auf dem Tisch. Die Einrichtung von Beurteilungsgremien, wie sie in Österreich längst etabliert sind, versprechen durch das auch in anderen Bereichen zu Recht eingeführte Mehraugenprinzip eine durchgreifende Transparenz und Versachlichung. Die hierzu gebotene Einbeziehung gewählter Vertreter*innen aus der Richterschaft schafft zusätzlich Akzeptanz und Schutz vor willkürlichen und sachfremden Entscheidungen. - Stellenbesetzungsverfahren müssen umfassend gesetzlich geregelt werden
Die erarbeiteten Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Besetzungsverfahren
bleiben Stückwerk.So reicht es nicht, lediglich Regelungen zu einer (echten) Ausschlussfrist und zum Abbruch eines Bewerbungsverfahrens ins Gesetz zu schreiben – wie es die Arbeitsgruppe empfiehlt -, wenn weder der Beginn, der Ablauf noch die Verfahrensgrundsätze geregelt sind. Auch diese wesentlichen Regelungen dürfenin einem demokratischen Rechtsstaat nicht der Rechtsprechung überlassen werden. Es ist vielmehr Aufgabe des Gesetzgebers, das Stellenbesetzungsverfahren in der Justiz ausgerichtet am grundgesetzlichen Auftrag von Anfang bis Ende umfassend und klar zu regeln.Hierbei ist auch eine durchgehende Dokumentationspflicht zwingend aufzunehmen, die sich insbesondere auf alle mit Bewerbenden während des
Besetzungsverfahrens geführten Gespräche erstrecken muss. Dass sich die Arbeitsgruppe hier nur zur mehrheitlichen Empfehlung einer Dokumentationspflicht durchringen konnte, bekräftigt die Sorge, dass Entscheidungsträger*innen sich auch weiterhin, auf allen Ebenen verdeckte Einflussmöglichkeiten im Bewerbungsverfahren erhalten wollenZu kurz greift auch der Vorschlag, die Auswahlgespräche nur bei Besetzungsverfahren für Mittelbehördenleitungen durch Einbeziehung einer Kommission auf eine breitere Grundlage zu stellen. Warum ein solchermaßen transparenter und sachgerechter gestaltetes Verfahren bei der Besetzung anderer Leitungsfunktionen entbehrlich bleiben soll, ist weder verständlich noch sachgerecht..
Auch an diesem Punkt zeigt sich vielmehr, dass nur umfassende und durchgreifende Regelungen zur Gestaltung des Beurteilungs- und des Beförderungsverfahrens eine transparente, leistungsgerechte und rechtssichere Besetzung aller Leitungspositionen in der Justiz gewährleisten können.
Die NRV fordert, diese längst überfällige Sicherung und Stärkung einer unabhängigen Justiz durch den Gesetzgeber nun endlich anzugehen.

