Juristenverbände wenden sich gegen Schiedsgerichte

Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sind angesichts des beiderseits hoch entwickelten Rechtsschutzes schon nicht notwendig und deshalb abzulehnen, weil sie in die hoheitlichen Befugnisse der Europäischen Union und Deutschlands eingreifen können.

Das ist das Fazit der Juristenverbände aus der am 11.4.2015 in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin mit über 130 Teilnehmern stattgefundenen Fachtagung zu den Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf Rechtsstaat und Demokratie.

In besonderer Kritik standen die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte, da sie allein auf der Grundlage von CETA ohne Bindung an Europäisches Recht, Grundgesetz und deutsche Gesetze über europäische und deutsche Vorschriften und Verwaltungsmaßnahmen entscheiden und bei Verletzung legitimer Erwartungen ausländischer Investoren auf der Grundlage von CETA Schadensersatz in großer Höhe zubilligen können. Dies kann im Einzelfall auch zu Widersprüchen zwischen Schiedssprüchen und europäischem Recht führen. Die Kritik wird dadurch verstärkt, dass Schiedsgerichtssprüche nach CETA keiner inhaltlichen Überprüfung durch eine weitere Instanz unterliegen und keine vorherige Ausschöpfung des Rechtswegs vor staatlichen Gerichten voraussetzen.

Das Ergebnis der zurzeit geführten Diskussion über Schiedsgerichte nach TTIP, dem Abkommen mit den USA muss nach Auffassung der Diskussionsteilnehmer Auswirkungen auf die schon getroffenen Regelungen in CETA haben.

Die abschließende Podiumsdiskussion zeigte noch einmal die scharfen Gegensätze.

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