ePrivacy-Verordnung nicht verschleppen

30. Oktober 2018| Pressemitteilung, Bundesvorstand

NRV begrüßt offenen Brief an die Bundesregierung, mahnt aber grundlegende Änderungen an

In einem <link https: www.vorratsdatenspeicherung.de images eprivacy-appell-altmeier.pdf external-link-new-window>offenen Brief haben sich wichtige netzpolitische Stimmen heute an die deutsche Bundesregierung gewandt und ihre Unterstützung für die Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation („ePrivacy-Verordnung“) bekräftigt. Diese Verordnung wird – nachdem die Kommission und das Europäische Parlament bereits ihre Entwürfe vorgelegt haben – seit Monaten ohne Ergebnis im Rat der Europäischen Union beraten und soll die bereits geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzen und konkretisieren. In ihrem offenen Brief fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner nun eine rasche Positionierung des Rates und ein zügiges Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung, um Einzelpersonen zügig effektiven Schutz ihrer Rechte in der digitalen Welt und Unternehmen einen sichereren Rechtsrahmen für innovativen Wettbewerb zu gewährleisten.

Die Neue Richtervereinigung begrüßt den Offenen Brief und unterstützt die damit zum Ausdruck gebrachte Aufforderung, den europäischen Grundrechten auch im Bereich der elektronischen Kommunikation Wirksamkeit zu verleihen. Nicht zuletzt mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung auch der justiziellen Kommunikation und der notwendigen Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Justiz und Beteiligten ist eine starke datenschutzrechtliche Regulierung unverzichtbar.

Die Neue Richtervereinigung tritt den Forderungen des Offenen Briefs deshalb entschieden bei, soweit darin

  • die überfällige Modernisierung des Telekommunikationsdatenschutzrechts bezüglich moderner Kommunikationsformen im Bereich der Over-The-Top-Dienste gefordert wird,
  • eine klare Absage an die besorgniserregenden Anzeichen in den aktuellen Ratsberatungen erteilt wird, Elemente <link https: www.neuerichter.de details artikel article appell-an-jamaika-koalition-nrv-fordert-klares-bekenntnis-zum-ende-der-vorratsdatenspeicherung-543.html external-link-new-window>der mehrfach für grundrechtswidrig erklärten Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen und
  • dafür geworben wird, die ePrivacy-Verordnung als Gelegenheit zu nutzen, der Konzentration digitaler Dienste in den Händen weniger, zentraler Anbieter durch eine innovationsfreundliche Regulierung zu begegnen.

Der Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung hat sich dennoch entschieden, den offenen Brief in dieser Form nicht in Gänze zu unterstützen. Die Neue Richtervereinigung sieht Grund zu der Annahme, dass die in dem offenen Brief geforderten Regelungsansätze dafür sorgen werden, dass die ePrivacy-Verordnung ihr Ziel nicht nur nicht erreicht, sondern sich letztlich sogar nachteilig auf den Schutz von Freiheit, Wettbewerb und Informationszugang im Internet auswirken können.

Soweit der offene Brief,

  • dafür wirbt, im Rahmen der ePrivacy-Verordnung die notwendige Transparenz zu schaffen, damit sich Nutzerinnen und Nutzer für oder gegen die Bereitstellung datenhungriger Dienste entscheiden können,
  • mittels eines Verbots von „Tracking Walls“ den Internetnutzerinnen und -nutzern wieder die Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke zu geben und
  • erwartet, dass die ePrivacy-Verordnung in ihrem derzeitigen Entwurfsstand die Entstehung von monopolartigen Strukturen in der Digitalwirtschaft aufhalten könne,

hält die Neue Richtervereinigung diese Forderungen und Erwartungen für nicht zielführend und mahnt elementare Änderungen an der grundlegenden Richtung der ePrivacy-Verordnung an.

Die bisherigen Erfahrungen mit der seit 5 Monaten geltenden DSGVO haben gezeigt, dass es den großen Digitalplattformen leichter fällt, etwa die neuen Anforderungen an eine wirksame Einwilligung umzusetzen. Datensparsamen und innovativen kleineren Konkurrenten fällt es mangels notwendiger Verbreitung und hohen rechtlichen Hürden hingegen zunehmend schwerer, sich gegen die etablierten Konkurrenten aus Silicon Valley zu behaupten. Dabei hat sich insbesondere die Hoffnung nicht bewahrheitet, höhere Hürden für eine wirksame Einwilligung und gestiegene Transparenzanforderungen würden Nutzerinnen und -Nutzer dazu bewegen, sich gegen etablierte Plattformen und für datenschutzfreundliche Alternative entscheiden.

Das Verbot von „Tracking-Walls“ könnte im Ergebnis dazu führen, dass Anbieter gezwungen werden, kostenpflichtige Alternativen zum bisherigen Geschäftsmodell „Werbung gegen freie Inhalte“ anzubieten. Dieser nur auf den ersten Blick datenschutzfreundliche Ansatz würde zu einer Aufspaltung der Nutzerinnen und Nutzer von Informationsangeboten führen: In solche, die sich entsprechende „Datenschutz-Abonnements“ leisten können und jene, die mangels Zahlungskraft weiterhin in Tracking und Profiling einwilligen müssen. Die ePrivacy-Verordnung versäumt es bisher, diesbezüglich den entscheidenden Schritt weg von einer einwilligungsbasierten Regulierung der Datenverarbeitung zu gehen. Notwendig ist eine gesetzliche Regelung, die Anbietern von Online-Angeboten ein nötiges Minimum im Rahmen der Werbefinanzierung gewährt, gleichzeitig aber die Rechte aller Nutzerinnen und Nutzer durch klare gesetzliche Zulässigkeitsbeschränkungen bewahrt. Nur so kann langfristig die dominierende Macht einzelner Markteilnehmer gebrochen, die wettbewerbsverzerrende Wirkung einwilligungsbasierter Trackingdienste verhindert und ein fairer Wettbewerb unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen gewährleistet werden.

Die Neue Richtervereinigung appelliert daher an die deutsche Bundesregierung, sich im Rat der Europäischen Union über die in dem offenen Brief geforderten Schritte hinaus für die nötigen Schritte hin zu einer wirksamen Regulierung von werbebasierten Digitalangeboten einzusetzen und Ansätze zu unterstützen, die nicht zusätzlich zu einer Stärkung weniger großer Anbieter führen, sondern die Entwicklung datenschutzfreundlicher Konkurrenzangebote und -dienstleistungen fördern.

Ansprechpartner:

Malte Engeler, Richter, Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
<link mail an malte>malte.engeler@neuerichter.de

Datei zum Download: PDF herunterladen
Alle Meldungen