Evaluation Berliner Richtergesetz
Die Evaluation des Berliner Richtergesetzes bietet die Gelegenheit, mit der Mehrheit der Regierungsparteien im Abgeordnetenhaus eine wirkliche Modernisierung des Richtergesetzes im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Mit der Schaffung einer weitgehenden Selbstverwaltung der Justiz in der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland durch die entsprechende Reformierung des Berliner Richtergesetzes würde national und international ein Zeichen für die Stärkung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats und der Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt, mithin letztlich der freiheitlich-pluralistischen und rechtstaatlich verfassten Demokratie gesetzt.
Gerade angesichts des erstarkenden Rechtspopulismus nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Staaten (z. B. autoritär-illiberale Regierungen in Polen und Ungarn) und anderer Teile der Welt (z.B. Türkei) bedarf es – auch als gegensätzliches Signal – einer massiven Stärkung dieses freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und der Unabhängigkeit der Rechtsprechung, insbesondere durch die Schaffung einer weitgehenden Selbstverwaltung der Justiz. Eine Binnendemokratisierung der Justiz ist im heutigen demokratischen Rechtsstaat zeitgemäß und überfällig. Außerdem würde Berlin mit einer Stärkung der Mitbestimmung der Richterschaft und einer Selbstverwaltung der Justiz zum rechtlichen Standard in den meisten Mitgliedstaaten der EU (17 von 21 Mitglieder haben Justizverwaltungsräte) aufschließen und erhielte Anschluss an die europäische Rechtsentwicklung.
(aus dem Vorwort)
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