Das Verfahren zur Bundesrichterwahl ist nach wie vor dringend reformbedürftig!

Heute werden wieder viele Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Gratulation an die Gewählten. Überhaupt nicht gratulationswürdig ist nach wie vor das Verfahren zur Bundesrichterwahl. Es ist geprägt durch:

  • Intransparenz der Wahlverfahrens:

Wann Stellen zu besetzen sind, ist allein den Justizverwaltungen bekannt. Eine aktive Bewerbung ist unmöglich. Um überhaupt ins Bewerbungs- und Wahlverfahren zu gelangen, sind die Richterinnen und Richter auf die Gnade eines der Mitglieder des Wahlausschusses angewiesen.

  • Intransparenz von Auswahlkriterien:

Nach § 11 des Wahlgesetzes  prüft der Ausschuss, ob „der Vorgeschlagene die sachliche und persönliche Eignung besitzt“. Bisher fehlt jedes Anforderungsprofil für Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Und so bleibt auch im Dunkeln, nach welchen Überlegungen die Mitglieder des Richterwahlausschusses Personen ihre Gunst erweisen und sie überhaupt in das Wahlverfahren aufnehmen oder nachher wählen.

  • Fehlende Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten:

Persönlich angehört werden die Kandidatinnen und Kandidaten nur vom Präsidialrat – einem Gremium aus Bundesrichterinnen und Bundesrichtern, das eine unverbindliche Stellungnahme abgibt. Die Mitglieder des Wahlausschusses einschließlich der beteiligten Bundesminister bekommen die Kandidaten nie zu Gesicht.

Wo sonst würde eine Personalauswahl für besonders herausgehobene Funktionen so ablaufen?

Dabei ist es eine gute demokratische Errungenschaft, die letztendliche Auswahlentscheidung einem parlamentarisch-repräsentativen Gremium anzuvertrauen. Weder sollten Minister oder Ministerinen alleine solche wichtigen Personalentscheidungen treffen, noch darf die Justiz selbst im Wege einer Kooptation alleine ihren eigenen Nachwuchs bestimmen.

Allerdings muss das Verfahren bis zur Entscheidung deutlich offener und transparenter werden. Was sich ändern muss, liegt auf der Hand:

  1. Ausschreibung aller Stellen bei den obersten Gerichten des Bundes und Einleitung des Verfahrens durch Bewerbungen,
  2. Festlegung von Basisanforderungen in den Ausschreibungen,
  3. Verbesserung der demokratischen Legitimation dadurch, dass der Ausschuss zumindest mehrheitlich durch vom Bundestag direkt gewählte Mitglieder besetzt wird
  4. Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten vor dem Ausschuss selbst
  5. und schließlich: die Einführung einer Geschlechterquote
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