Erklärung zum Wechselmodell und zu Überlegungen für eine Unterhaltsreform
In der Theorie hört sich das gut an: Ein Gesetz propagiert die Kinderbetreuung nach der Trennung durch beide Eltern (Wechselmodell), am Unterhalt beteiligen sich beide Eltern im Verhältnis des Umgangs. Idealer Umgang, logische Konsequenz für den Unterhalt.
An der alltäglichen Praxis familiengerichtlicher Auseinandersetzungen gehen solche Vorstellungen allerdings weit vorbei:
Eltern in Trennung haben alle Hände voll zu tun, den (neuen) Alltag unter erschwerten Bedingungen einzurichten. Sie müssen bei deutlich gestiegenen Ausgaben oft misstrauisch die Aufteilung des jetzt noch knapperen Geldes verhandeln. Zudem leben sie in durchgerüttelten emotionalen Verhältnissen, auch und gerade gegenüber den Kindern, die nicht selten in der Umgangsfrage kulminieren. In einer solchen Situation die Umgangsfrage mit der Unterhaltsfrage rechtlich direkt und eng zu verknüpfen, kann Streitigkeiten potenzieren!
Im Grundsatz ist das Wechselmodell eine feine Sache, wenn beide Eltern auf diese Weise ihre Bindung zu den Kindern uneingeschränkt beibehalten und beide eine Berufstätigkeit ausüben können. Es kann entlasten und bereichern. Damit das gelingen kann, müssen aber mindestens zwei Rahmenbedingungen stimmen:
- Die Eltern haben die finanziellen Möglichkeiten, für beide Familienteile schnell angemessenen Wohnraum in räumlicher Nähe zu einander und zum Sozialraum der Kinder zu finden und zu unterhalten.
- Den Eltern gelingt ein so konfliktfreier Umgang miteinander, dass sie alle Abstimmungen friedlich leisten können, und gemeinsam und übereinstimmend das Kindeswohl im Blick haben.
Ad 1.: Für die allermeisten Familien sinkt durch eine Trennung der Lebensstandard deutlich. Ist es beim derzeitigen Wohnungsmarkt für Normalverdiener schon schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden, dürfte es illusorisch sein, gleich zwei größere Wohnungen beziehen zu können. Deswegen ist das Wechselmodell eigentlich hauptsächlich etwas für Gutverdiener.
Nur auf den ersten Blick liegt der Gedanke nahe, das Unterhaltsrecht anzupassen.
Natürlich: Ein Kindesvater, der wegen Unterhaltszahlung ein verbleibendes Einkommen in der Nähe des Selbstbehaltes (1.080 €/Monat) hat, kann davon kaum eine Wohnung unterhalten, in der er für längere Zeit auch die Kinder aufnehmen könnte.
Aber: Seine Entlastung führte direkt zur Belastung der Kindesmutter. Die Kindesmutter, die wegen der (häufig) ursprünglich gelebten Rollenverteilung nur ein geringes Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung hat, ist auf den (vollen) Kindesunterhalt dringend angewiesen, um überhaupt mit den Kindern über die Runden zu kommen. Sie erspart wegen des zusätzlichen Kinderzimmers in der Wohnung des Vaters gar nichts. Eine Unterhaltsreduzierung könnte aber sie und die Kinder (!) direkt an die Armutsgrenze führen. Eine Ausweitung der beruflichen Tätigkeit einerseits und eine Reduzierung andererseits, scheitern sehr oft an den Möglichkeiten des Arbeitsmarktes. Das sind leider die Realitäten für viele Familien.
Es kommt hinzu, dass gerade bei engen finanziellen Verhältnissen der Kampf ums Geld (um den Unterhalt) groß ist und alle anderen Fragen überlagern kann. Häufig wird deswegen die Umgangsfrage eingesetzt, um Unterhalt zu reduzieren. Dieser Streit führt nicht selten dazu, dass zunächst gefundene fragile Umgangsregelungen wieder zerbrechen. Ausgetragen wird der Streit dann auf dem Rücken der Kinder. Neben der eigenen Betroffenheit verstellt dann auch noch der Blick ins Portmonee die Sicht auf die Bedürfnisse der Kinder.
Wenn also kurzerhand das Wechselmodell mit einer Aufhebung von wechselseitigen Unterhaltspflichten zusammengebracht wird, werden die wirklichen Probleme völlig ausgeblendet. Die Umgangssituation wird zusätzlich mit Problemen beladen!
Ad 2.: Ein regelmäßiger Wechsel des Lebensumfeldes des Kindes und der damit verbundenen direkten elterlichen Verantwortung erfordert ein hohes Maß an Kooperation. Eltern müssen in gleicher Weise über alle kurz- und langfristigen Belange der Kinder informiert sein, es bedarf klarer Absprachen darüber, was in der nächsten Zeit anliegt, Zuständigkeiten müssen geregelt werden und es braucht wechselseitiges Vertrauen, dass auch alles eingehalten wird.
Allerdings gehen nun mal Trennungen oft mit tiefen Verletzungen, Enttäuschungen und Streit einher. Es ist zutiefst menschlich, dass Paare ihre Beziehungsebene und die Elternebene zunächst nicht trennen können. Zudem suchen Eltern bei Trennungen in den Kindern oft Verbündete in der Auseinandersetzung. Kooperation ist in solchen Situationen jedenfalls zunächst oft kaum leistbar. Um hier weiterzukommen brauchen Eltern Zeit und Hilfe in Form von Beratung oder Mediation. Das Angebot dazu ist aber oft nicht ausreichend oder kann nicht bezahlt werden.
Zudem stellen sich aus Sicht der Kinder noch ganz andere Fragen: Ist es dem Kindeswohl wirklich zuträglich, regelmäßig (wöchentlich) das soziale Umfeld zu wechseln? Jede Woche ein anderer Schulweg oder gar eine andere Schule oder eine andere KiTa? Was ist mit den Freundschaftsbeziehungen außerhalb der Schule/KiTa, wechseln die auch mit? Wenn die Eltern dicht beieinander wohnen, mag manches gehen, aber wo ist die Grenze: Bei 5 km, bei 10 km, bei 20km?
Und schließlich müssen auch Schulen und Behörden Klarheit haben, wer, wann und wie ansprechbar ist. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen weitergegeben und etwa pädagogische Absprachen eingehalten werden.
Es zeigt sich, dass viele Dinge stimmen müssen, damit ein Wechselmodell für alle Beteiligten gut funktionieren kann. Das ist in Trennungen alles andere als selbstverständlich.
Fazit:
Der Ausgangspunkt der Diskussion zum Wechselmodell, nämlich möglichst beide Elternteile nach einer Trennung nahe beim Kind zu halten, ist richtig. Und es ist auch gut, wenn der Gesetzgeber klarstellt, dass sich an einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung in allen Aspekten durch eine Trennung nichts ändert.
Ein gelingendes, am Kindeswohl orientiertes Leben nach der Trennung kann aber für jede Familie anders aussehen. Schematische Vorgaben sollte das Familienrecht nicht machen. Die Rechtslage sollte darauf ausgerichtet werden, die Familien darin zu unterstützen, den für sie jeweils richtigen Weg zu finden.
Will man (allen) Eltern in Trennung und ihren Kindern bei einer konstruktiven Neugestaltung ihrer Lebens- und Betreuungsbeziehungen unterstützen, geht das nicht ohne deutliche auch finanzielle Hilfe.
Wichtig ist aus Sicht der NRV, gesetzgeberische Schnellschüsse, die nur einige Aspekte der Trennungssituation betreffen, unbedingt zu vermeiden. Notwendig wäre eine umfassende Reform, die alle Aspekte umfasst.
Folgende Fragen sollten geklärt werden:
- Welche Voraussetzungen sollten für ein Wechselmodell erfüllt sein?
- Welchen (zusätzlichen) Hilfen werden Eltern zur Verfügung gestellt, um zu einem kooperativen Miteinander zu kommen?
- Welche zusätzlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten können Eltern in Trennung angeboten werden?
- Ist es richtig, dass der Steuervorteil für zusammenlebende Eltern im Jahr nach der Trennung entfällt, obwohl doch gerade dann die Ausgaben steigen?
- Sollten Eltern einen Anspruch auf zusätzliches Wohngeld und ggf. zusätzliche Sozialleistungen haben, wenn sie doch zwei vollwertige Wohnungen benötigen?
- Wie kann eine einfache und klare Unterhaltsregelung aussehen, die den Eindruck vermeidet, ein Wechselmodell werde nur angestrebt, um Unterhalt zu reduzieren?
- Welche sonstigen rechtlichen Regelungen müssen angepasst werden (Melderecht, Steuerecht, Sorgerecht (§ 1687 BGB), etc?