Wo ist der Minister der Justiz?
Seit vier Wochen beherrscht die Abschiebung des Tunesiers Sami A. die Schlagzeilen. Über das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist derweil ein regelrechter Shitstorm hereingebrochen.[1] Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach hüllt sich währenddessen in Schweigen und überlässt das Gericht den wutentbrannten Anfeindungen.
Als obersten Dienstherrn der nordrhein-westfälischen Justiz fordert die Neue Richtervereinigung Herrn Biesenbach auf, sich vor die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter*innen zu stellen. Statt abzutauchen, sollte er es als seine Aufgabe ansehen, die umstrittenen Entscheidungen zu vermitteln. Es entspricht geltendem Recht, dass niemand in einen Staat abgeschoben werden darf, in welchem ihm Folter droht. Dieses Menschenrecht steht auch Straftätern und sog. „Gefährdern“ zu. Nicht das Bekenntnis zu diesem unverhandelbaren Recht, sondern seine Relativierung würde den Rechtsstaat in Frage stellen.
Solange die Justiz keine eigene Stimme hat, sondern einem Regierungsmitglied als Teil der Exekutive unterstellt ist, muss auch Herr Biesenbach sich dieser Forderung stellen. Es geht nicht an, dass unabhängige Gerichte von einem Justizminister vertreten werden, der nicht den Mumm hat, ihre Unabhängigkeit zu verteidigen – sei es in der Öffentlichkeit, sei es am Kabinettstisch. Wortstark – aber rechtsirrig – erklärte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet kurz nach der Abschiebung, dass alles rechtmäßig gewesen sei.[2] Das darf nicht unkommentiert bleiben.
Bei vielen Bürger*innen sind die Entscheidungen des Gerichts, die Abschiebung des Sami A. vorläufig zu untersagen und die dennoch erfolgte Abschiebung rückgängig zu machen, auf Unverständnis getroffen. Die beteiligten Behörden ignorierten die Entscheidungen lieber, statt sie zu befolgen.[3] Dankenswerterweise stellte wenigstens die Bundesjustizministerin Barley umgehend klar, dass Behörden sich nicht aussuchen können, welchen Richterspruch sie befolgen, weil die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz nicht verhandelbar ist.[4]
[1] Beispiele dieser „hasserfüllten Bürgerpost“ dokumentierte FAZ-Einspruch am Mittwoch
[2] Tagesschau vom 16.07.2018: „<link http: www.tagesschau.de inland leibwaechter-gerichtsurteil-107.html>Nach Recht und Gesetz entschieden“
[3] Presseerklärung der NRV vom 18.07.2018 „<link details artikel article abschiebepraxis-contra-rechtsstaat-577.html>Abschiebepraxis contra Rechtsstaat“
[4] Frankfurter Allgemeine vom 15.07.2018: „<link http: www.faz.net aktuell politik inland abschiebung-von-sami-a-barley-warnt-vor-ende-des-rechtsstaats-15692197.html>Barley warnt vor Ende des Rechtsstaats“