Strafantragspraxis der BSAG – Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrschein findet weiterhin statt

28. März 2025| Pressemitteilung, LV Bremen

Die Neue Richter*innenvereinigung fordert seit langem die ersatzlose Abschaffung der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein nach § 265a StGB (https://www.neuerichter.de/wir-unterstuetzen-die-forderung-der-ersatzlosen-abschaffung-des-%c2%a7-265a-stgb/). Die abgewählte Ampelkoalition konnte sich nicht auf eine entsprechende Reform verständigen. Diverse Kommunen gehen daher den Weg, ihre Nahverkehrsbetriebe anzuweisen, keine Strafanträge mehr zu stellen. Für die Stadtgemeinde Bremen ist dies gleichermaßen durch den Senat mitgeteilt worden. In der Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 9.1.2024 – Drucksache 21/101 S – (https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2024-01-09_Drs-21-101%20S_b4523.pdf) heißt es dazu ausdrücklich:

  1. Wann wird die BSAG wegen des Erschleichens von Leistungen zum Nachteil der BSAG keine Strafanzeige mehr stellen?
    Die BSAG konzentriert sich in Zukunft auf die Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen (Beitreibung erhöhtes Beförderungsentgelt). Die BSAG wird im Einzelfall beim Versuch der Nicht- oder Falschangabe der Personalien des säumigen Fahrgastes diesen Sachverhalt anzeigen.

Dieser Sachstand folgt so auch aus einem Interview des Staatsrats bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Herrn Björn Tschöpe, mit buten un binnen vom 14.8.2024 (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/schwarzfahren-bremen-bremerhaven-bus-bahn-100.html):

Noch ist Schwarzfahren eine Straftat. Setzt sich der Bremer Senat mit der Anweisung an die BSAG, Schwarzfahren nicht mehr anzuzeigen, nicht über Bundesrecht hinweg, Herr Tschöpe?
Nein, das Fahren ohne Fahrschein ist auch in Bremen weiterhin eine Straftat. Der Senat hat beschlossen, die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) anzuhalten, keine Strafanzeigen mehr zu stellen. (…).

Ungeachtet dieser Mitteilungen des Senats stellt die BSAG nach wie vor entsprechend ihrer langjährigen Praxis unverändert dann Strafantrag, wenn die gleiche Person in einem Zeitraum von zwei Jahren drei Mal ohne gültigen Fahrausweis in deren Verkehrsmitteln angetroffen wird. Die BSAG hat mitgeteilt, dass ihr gegenüber keine Weisung ergangen sei, beim Fahren ohne Fahrschein von der Strafantragstellung Abstand zu nehmen. Entsprechende Tatvorwürfe werden weiterhin durch die BSAG angezeigt und durch die Staatsanwaltschaft bei den Gerichten anhängig gemacht.

Herr Dr. Ralph Baumheier, Staatsrat bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie Vorsitzender des Aufsichtsrates der BSAG, bestätigte auf unsere Nachfrage die Auskunft der BSAG. Er wurde daraufhin durch die Neue Richter*innenvereinigung gefragt:

Warum wurde und wird von der Möglichkeit der Weisung durch die Stadtgemeinde Bremen gegenüber der BSAG, in Fällen der Beförderungserschleichung von der Strafantragstellung abzusehen, kein Gebrauch gemacht?
Warum wurde gegenüber der Stadtbürgerschaft und der Öffentlichkeit kommuniziert, dass die BSAG angehalten werde, keine Strafanträge mehr zu stellen, obwohl keine entsprechende Weisung ausgesprochen wurde?
Ist eine Richtigstellung gegenüber der Öffentlichkeit beabsichtigt?

Die vorgenannten Fragen blieben unbeantwortet.

Der Landesverband Bremen der Neue Richter*innenvereinigung fordert eine Richtigstellung des Senats gegenüber der Stadtbürgerschaft und der Öffentlichkeit, dass bisher entgegen anderslautender Darstellung keine Weisung gegenüber der BSAG ergangen ist, beim Fahren ohne Fahrschein auf die Strafantragstellung zu verzichten. Weiter wird gefordert, eine entsprechende Weisung gegenüber der BSAG nachzuholen.

 

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