Qualitätssicherung für die Justiz: NRV fordert angemessene Besoldung für Richter*innen und Staatsanwält*innen
„Seit Jahren wird die Besoldung von Richter*innen und Staatsanwält*innen an der absoluten Besoldungsuntergrenze ausgerichtet“, sagt Felix Helmbrecht, Erster Sprecher des Landesverbands NRW. „Nun muss die Politik endlich auf die eindringlichen Weckrufe aus Karlsruhe reagieren. Andersfalls besteht die Gefahr, dass insbesondere auch die Nachwuchsgewinnung für den höheren Justizdienst weiter unter Druck gerät.“
Wie auch das Bundesverfassungsgericht vertritt der Landesverband NRW der NRV die Auffassung, der Zweck der Besoldung als reine Sicherung des Lebensunterhalts greife zu kurz. Vielmehr diene sie in hohem Maße auch der Qualitätssicherung der nordrhein-westfälischen Justiz. „Die verantwortungsvolle Tätigkeit als Richter*in oder Staatsanwält*in muss auch in Zukunft für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv bleiben. Hierzu ist es insbesondere vor dem Hintergrund der Verdienstmöglichkeiten in der Privatwirtschaft unabdingbar, ernsthafte finanzielle Anreize zu schaffen.“