Neue Richter*innenvereinigung lehnt Pläne der Koalition zur massiven Einschränkung des Klagerechts für Umweltverbände ausdrücklich ab

18. Dezember 2025| Pressemitteilung, Bundesvorstand

Unter dem Deckmantel eines Bürokratieabbaus und der Beschleunigung von Infrastrukturprojekten zeigt die Bundesregierung wieder einmal, wie sehr sie die verfassungsmäßig vorgesehene gerichtliche Kontrolle des Handelns der Exekutive boykottiert und zu beschneiden versucht. Das im Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorgesehene Klagerecht für anerkannte Umweltvereinigungen ist ein elementar wichtiges Instrument zur Überprüfung, beispielsweise der Genehmigung von Industrieanlagen, Anlagen zur Abfallverbrennung oder Energieversorgung, Deponien und Autobahnbau, auf die Vereinbarkeit mit Zielen des Umweltschutzes. Dies ist letztlich Ausfluss des in Art. 20a des Grundgesetzes formulierten Auftrags an alle drei Staatsgewalten, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen.

Würden Parlament und Regierung diesem elementaren Auftrag uneingeschränkt nachkommen, so müssten sie die entsprechende Kontrolle durch die dazu berufene dritte Gewalt im Staat nicht fürchten. Dass das Gegenteil der Fall ist, zeigt die am 11.12.2025 als Ergebnis der Beratungen im Koalitionsausschuss verkündete Absicht, das Umweltverbandsklagerecht deutlich einzuschränken und auch die aufschiebende Wirkung entsprechender Klagen abzuschaffen.

Damit soll das Handeln von Umweltverbänden, die immer wieder bahnbrechende juristische Erfolge auch gegen Regierungshandeln erzielen konnten, deutlich begrenzt werden. 10 Jahre nach dem Klimaschutzabkommen von Paris, dessen als Minimalkonsens vereinbarte Ziele schon jetzt nicht mehr erreichbar sein dürften, sieht unsere Regierung sich weiter nicht in der Pflicht, dem Verfassungsauftrag des Art. 20a GG mit aller Macht zu entsprechen, sondern arbeitet im Gegenteil mit Nachdruck daran, die Kontrolle ihres Handelns durch die Judikative erheblich zu schwächen.

Der Koalitionsausschuss ist erkennbar geneigt, Wirtschaftsinteressen den Vorzug vor der vom Bundesverfassungsgericht betonten Generationengerechtigkeit zu geben. Auch in internationalen Abkommen wie die Aarhus-Konvention vorgesehene Gerichtszugänge auch für Umweltverbände will die Regierung durch ihr zur Verfügung stehende Instrumente zu Lasten der Klimagerechtigkeit einengen.

Die NRV fordert daher mit Nachdruck, die vorgesehene Beschränkung der Klagerechte für Umweltverbände nicht in den für Februar 2026 angekündigten Gesetzentwurf aufzunehmen.

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