Koalitionsvertrag einhalten: Der Fonds Sexueller Missbrauch muss kurzfristig fortgesetzt werden
Aktuell gibt es für Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben, keine Möglichkeit Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch zu erlangen. Der Fonds war unterfinanziert und stand nicht im Einklang mit dem Haushaltsrecht. Die vormalige Ampelregierung regelte noch, dass Anträge nurmehr bis zum 31.8.2025 gestellt werden können. Die neue Bundesregierung veranlasste sodann darüber hinausgehend einen rückwirkenden Antragsstopp ab dem 19.3.2025. In der Folge blieben bereits eingereichte Anträge unbearbeitet. Parallel kündigten die Unionsparteien und die SPD in ihrem Koalitionsvertrag indes die Fortführung des Fonds Sexueller Missbrauch und des damit verbundenen ergänzenden Hilfesystems unter Beteiligung des Betroffenenrats an.
Effektive Schritte zur Umsetzung sind seither nicht festzustellen. Für das kommende Jahr sind im Entwurf des Bundeshaushalts zwar 53 Millionen EUR eingestellt, von denen aber der überwiegende Teil für die bereits gestellten Anträge benötigt würde und nur ein kleiner Teil für Neuanträge zur Verfügung stünde. Der Fonds wird bereits aufgrund dieser fortgesetzten Unterfinanzierung nicht allen berechtigten Antragsteller*innen Leistungen gewähren können. Bisher ist überdies nicht klar auf welcher Grundlage eine Leistungsgewährung erfolgen könnte. Die haushaltsrechtlich problematische Richtlinie, die vormals Grundlage des Fonds war, wurde nicht verlängert. Eine rechtssichere gesetzliche Grundlage lässt auf sich warten. Die zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien nimmt insoweit derzeit keine aktive Haltung ein, sondern verweist auf das Parlament.
Es ist inakzeptabel, den vielfach belasteten Betroffenen, die ein Leben lang an den Missbrauchsfolgen zu tragen haben, die niedrigschwelligen Hilfen des Fonds Sexueller Missbrauch vorzuenthalten. Die Bereitschaft zur Hilfe darf sich nicht in Absichtserklärungen erschöpfen. Die Neue Richter*innenvereinigung fordert daher kurzfristig,
- die Mittel im Bundeshaushalt so zu erhöhen, dass allen berechtigten Antragsteller*innen ohne weitere Verzögerung aufgrund Unterfinanzierung des Fonds Leistungen gewährt werden können,
- eine gesetzliche Grundlage für den Fonds Sexueller Missbrauch zu schaffen und,
- soweit sich eine gesetzliche Grundlage für das kommende Haushaltsjahr noch nicht realisieren lässt, die Leistungsgewährung vorübergehend nochmals durch Verlängerung der bisherigen Richtlinie zu ermöglichen.
Ansprechpartner: Peter Walter, Mitglied des Bundesvorstandes