Häusliche Gewalt: Den eingeschlagenen Weg engagiert weiterverfolgen

Die Neue Richter*innenvereinigung begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung dem Schutz vor häuslicher Gewalt und deren familienrechtlichen Folgen große Bedeutung beimisst. Dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig am 20.06.2025 in mehreren Tageszeitungen angekündigt hat, gesetzlich zu verankern, dass ein Umgang ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen ausübt, unterstreicht dieses Anliegen.

Aus Sicht der Neuen Richter*innenvereinigung ist es nun wichtig, diesen Impuls zu nutzen, um bestehende Gesetzesinitiativen wie das Gewalthilfegesetz oder die von der Justizministerkonferenz Anfang Juni 2025 beschlossene mietrechtliche Regelung zugunsten gewaltbetroffener Personen zügig umzusetzen. Beide Vorhaben stärken den Schutz Betroffener und greifen geltendes Recht auf – insbesondere im Lichte der Istanbul-Konvention.

Einordnung

Eine Änderung des Wortlauts in § 1684 Absatz 4 BGB hätte vor allem klarstellende Wirkung. Denn die Möglichkeit, den Umgang nach Gewalttaten einzuschränken oder auszuschließen, besteht schon heute – auch wenn sie nicht ausdrücklich im BGB genannt ist.
Bereits seit Oktober 2017 ist die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, von Deutschland ratifiziert und seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht.
Mit dem im Februar 2025 in Teilen in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz wurden weitere zentrale Elemente der Istanbul-Konvention in deutsches Recht überführt. Es stellt ausdrücklich klar, dass auch Kinder als gewaltbetroffene Personen gelten, wenn sie häusliche Gewalt gegen nahestehende Bezugspersonen miterleben.

Ausblick

Es ist richtig: Die Inhalte und Wertungen der Istanbul-Konvention sind – trotz zahlreicher obergerichtlicher Entscheidungen – in der familiengerichtlichen Praxis noch nicht überall vollständig verankert. Umso wichtiger ist es, das bestehende Recht bekannter zu machen und die Umsetzung in der Praxis durch Fortbildung, Sensibilisierung und klare politische Unterstützung zu fördern.

Die Neue Richter*innenvereinigung spricht sich daher dafür aus, den eingeschlagenen Weg entschlossen weiterzugehen: Nicht durch symbolische Einzelregelungen, sondern durch die engagierte Umsetzung der vorhandenen Instrumente, insbesondere die tatkräftige Verwirklichung der laufenden Gesetzesinitiativen.

 

 

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