Es ist an der Zeit, über Justizstrukturen in Deutschland zu reden!
Der EuGH hat es heute klar formuliert: Eine Weisungsgebundenheit, wie sie § 146 GVG festgelegt ist, passt nicht zu der Formulierung „ausstellende Justizbehörde“ im Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl. Er hat weiter formuliert, das Bedeutung und Tragweite dieses Begriffes in der EU einheitlich verstanden werden müssen. Diesen Standard erfüllt Deutschland nicht, gleichzeitig wird festgestellt, dass Litauen den Standard erfüllt.
Die NRV weist schon seit langem darauf hin, dass die Justizstrukturen in Deutschland, die aus dem 19. Jahrhundert stammen, nicht einem modernen europäischen Standard entsprechen. Die deutsche Justiz sollte sich ihren organisatorischen Lebenslügen stellen. Das Urteil beschreibt es deutlich: Deutschland kann hinsichtlich der Justiz von Litauen lernen.
Zusammen mit der Vorlage des VG Wiesbaden, das den Europäischen Gerichtshof gebeten hat zu prüfen, ob die deutschen Gerichte unabhängig sind, gibt die Entscheidung des EuGH von heute allen Anlass, endlich eine grundsätzliche Reformdiskussion über die Justizstrukturen zu beginnen. Es sollte das Ziel sein, die Justiz aus dem Einflussbereich der Exekutive herauszulösen und hierarchiearme Verwaltungsstrukturen mit direkter parlamentarischer Verantwortung aufzubauen.
Konkret fordert die NRV drei Dinge:
- Die Etablierung parlamentarisch verankerter Richterwahlausschüsse in allen Ländern. Sie haben die Aufgabe, nicht nur die demokratische Legitimation der Richter sicher zu stellen. Sie sollen auch von der Verwaltung unabhängig und mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, wer in Deutschland Richter/in wird.
- Die Etablierung von Gerichtsbarkeitsräten, die gerichtsübergreifend für Gerichtsverwaltungsaufgaben zuständig sind. Diese Gremien müssen demokratisch legitimiert und verantwortlich sein.
- Die Schaffung demokratischer und hierarchiearmer Binnenstrukturen, die Abhängigkeiten reduzieren und modernen Qualitätssicherungssystemen Raum geben.
Zum 70. Geburtstag des GG würde das den Auftrag seiner Mütter und Väter erfüllen.