Erklärung zur richterlichen Besoldung
Die Neue Richtervereinigung fordert die unverzügliche Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2019 auch für die Richter*innen und Staatsanwält*innen der Länder.
Seit Jahren wird die Besoldung von Richter*innen und Staatsanwält*innen in den Ländern an der absoluten Besoldungsuntergrenze ausgerichtet. Auf dem Weg hin zu einer amtsangemessenen Besoldung[1] fordert die Neue Richtervereinigung anlässlich ihrer Bundesmitgliederversammlung in Erkner deshalb als ersten Zwischenschritt, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2019 auch für die Richter*innen und Staatsanwält*innen der Länder unverzüglich und ohne Abstriche umzusetzen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um eine Mindestforderung der Neuen Richtervereinigung an die Landesparlamente und -regierungen. Weitere Verbesserungen sind möglichst bald in direkten Verhandlungen mit Vertretern der Richter*innen und Staatsanwält*innen zu vereinbaren.