Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes (Stand: 15.12.2020)

Beteiligung im Rahmen des Anhörungsverfahrens

Mitte Dezember hat das Schleswig-Holsteinische Justizministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes vorgelegt und die Mitwirkungsorgane sowie die Verbände im Rahmen der Praxisanhörung um Stellungnahmen gebeten. Die Neue Richtervereinigung hat dem Ministerium heute ihre Stellungnahme übermittelt.

Inhalt des Gesetzes ist u.a., die bisherige Bindung des Richterwahlausschusses an den Grundsatz der Bestenauswahl aufzugeben und sich stattdessen an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur BundesrichterInnenwahl zu orientieren, die im Wesentlichen nur noch eine Kontrolle der Ernennungsentscheidung auf Willkür und formelle Fehler vorsieht.

Hintergrund ist ausweislich der Begleitschreiben und Entwurfsbegründung der im parlamentarischen Raum geäußerte Wunsch nach mehr Spielraum bei der Auswahlentscheidung. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat zuletzt Ende 2019 klargestellt, dass auch der Schleswig-Holsteinische Richterwahlausschuss an den Grundsatz der Bestenauswahl gebunden ist und ein Spielraum nur besteht, soweit Art. 33 Abs. 2 GG ihn – etwa bei im wesentlichen gleicher Beurteilungslage – überhaupt noch eröffnet. Der Schleswig-Holsteinische Landesverband der Neuen Richtervereinigung hat als Reaktion auf diese Entscheidung bereits in der Vergangenheit mit VertreterInnen der Richterwahlausschuss über die Folgen dieser Entscheidung diskutiert und die Bedenken des Richterwahlausschuss vernommen, im Grunde zu einem „Abzählgremiun“ von Beurteilungsmerkmalen reduziert worden zu sein.

Diese Sorge kann die Neue Richtervereinigung nachvollziehen. Sie darf aber auf keinen Fall Anlass sein, die Bindung an die Bestenauswahl aufzugeben. Die nun geplante Anpassung des Schleswig-Holsteinischen Landesrechts an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur wegen des zweifelhaften Vorbildcharakters dieser Rechtsprechung problematisch. Die Abkehr von der Bestenauswahl hätte vor allem katastrophale Auswirkungen auf die Legitimität der Auswahl von RichterInnen und StaatsanwältInnen und würde einen erheblichen Vertrauensverlust auf Seiten von Verfahrensbeteiligten und der Öffentlichkeit zur Folge haben.

Dennoch ist sich die Neue Richtervereinigung bewusst, dass auch der Status Quo, der die Auswahlentscheidungen im Wesentlich auf die Beurteilungen der PräsidentInnen der Gerichte stützt, keine ideale Balance zwischen demokratischer Legitimierung der Besetzungsentscheidungen, Auswahlfreiheit und Bestenauswahl darstellt.

Die Neue Richtervereinigung regt daher an, nicht den Grundsatz der Bestenauswahl auszuhöhlen, sondern die Frage anzugehen, wer zur Entscheidung über die fachliche und persönliche Eignung berufen ist. Konkret fordert die Neue Richtervereinigung die Schaffung von plural besetzten Beurteilungsgremien, die unabhängig von den bestehenden Hierarchien die Grundlagen für die Bestenauswahl schaffen. Die dazu nötige Debatte sollte unverzüglich beginnen und der aktuelle Entwurf begraben werden.

 

Die SprecherInnen der
Neuen Richtervereinigung Schleswig-Holstein

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