Entwurf eines Gesetzes für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern
Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung vom 23. Oktober 2025
Die Neue Richter*innenvereinigung ist dem Gesetzentwurf gegenüber kritisch eingestellt.
Die Verbändeanhörung erfolgte mit nur zwei Tagen Frist und einer Entschuldigung dafür. In diesen Fristen ist eine vernünftige interne Beteiligung, Analyse, Diskussion und Stellungnahme nicht möglich. Daher erfolgt hier auch keine Diskussion der Regelungsvorschläge im Detail.
Grund unserer kritischen Haltung ist, dass der Vorschlag sich auf den Bereich des BMI beschränkt und einen verfehlten Schwerpunkt setzt. An Stelle einer ressortweisen Beschränkung von Gesetzentwürfen ist aus unserer Sicht eine themenbezogene, übergreifende Bearbeitung des wichtigen Themas, wie der Staat und wie das Verhältnis zwischen Staat und Bürger*innen in der Praxis auszugestalten sind, erforderlich. Durch die begrenzte Sichtweise ist vorgezeichnet, dass der Gesetzentwurf die tiefgreifenden Probleme, die ein vernünftiger und verantwortlicher Bürokratieabbau angehen muss, nicht adressieren kann. Die Vorschläge beziehen sich auf bestenfalls randständige Probleme (Meldepflicht für Seeleute). Das De-Mail-Gesetz ist praktisch bereits obsolet. Wenn die Probleme deutscher Bürokratie durch die Möglichkeit verbesserter Bekanntgabe von Beihilfebescheiden zu lösen sind, hat Deutschland kein Bürokratieproblem.
Erforderlich wäre eine ernsthafte Aufgabenkritik, die auf den Prüfstand stellt, welche konkreten Aufgaben, die entweder wegen der Betroffenheit vieler Bürger*innen oder wegen des in der Summe hohen Verwaltungsaufwands für diese Aufgaben ins Gewicht fallen, etwa ganz entfallen können, welche Anforderungen an Rechtsbetroffene gesenkt werden können und wie Verfahren vereinfacht werden können. BMI ist hier als Verfassungsressort, das für die Grundlagen der staatlichen Behördentätigkeit zuständig ist, in einer besonderen Verantwortung. Mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf wird diese Verantwortung nicht ansatzweise ausgefüllt.

