Das Ende einer Affäre oder zurück auf Los?

Die NRV NRW begrüßt es, dass das OVG nunmehr nach jahrelanger Hängepartie über einen kritikbereiten Präsidenten verfügt. Es ist jedoch bedauerlich, dass es dazu aber der Hilfe des Bundesverfassungsgerichts bedurfte.

Ohne echte Kurskorrektur, droht das Ende dieser Affäre zudem nur der Anfang neuer Affären dieser Art zu werden.  Wirkliche Änderungen erfordern eine kritische Aufarbeitung der bisherigen Besetzungspraxis und eine durchgreifende Neuordnung. Zu den zwingenden Anforderungen gehören dabei ein faires und transparentes Verfahren, in dem es vor allem unterbleibt, nicht gewünschten Bewerberinnen und Bewerbern ihre Bewerbung auszureden und sie zum Rückzug zu veranlassen. Die letztgenannte Übung findet nicht erst seit dem Amtsantritt des Ministers Limbach statt; er hat sie allerdings geadelt, indem er den Eindruck erweckte, derartige Gespräche seien rechtlich unbedenklich

Der Minister hat hiermit und seinem weiteren Vorgehen, sein Ansehen innerhalb der Justiz und in der Öffentlichkeit auch das Ansehen der Justiz insgesamt stark beschädigt. Es bleibt nur zu hoffen, dass dies im Ministerium nun wenigstens zu dem Lerneffekt führt, dass Richterschaft und Öffentlichkeit sehr sensibel registrieren, wenn elementare Grundlagen einer rechtsstaatlichen Justiz verletzt werden und die sogenannte „Bestenauslese“ immer mehr zur Farce wird.

Benjamin Limbach hat eine Arbeitsgruppe einberufen, die nötige Verbesserungen des Stellen-Besetzungsverfahrens erarbeiten soll. Dies könnte ein Schritt zur Herstellung von Vertrauen sein, wenn er dabei wirklich ergebnisoffen die lange liebgewordenen Lenkungsmethoden ernsthaft reformieren will.  Angesichts der Vorgeschichte spricht jedoch nicht viel dafür.  Es wirkt eher als Versuch des Justizministers, das eigene vorwerfbare Verhalten nachträglich zu bagatellisieren und sich selbst gleichzeitig zum geläuterten Vorkämpfer rechtstaatlicher Grundwerte zu stilisieren.

Ein Justizminister, der Fehlereinsicht jedoch erst dann zeigt, wenn er ohnehin mit dem Rücken an der Wand steht, scheint seiner Aufgabe zur Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit nicht gewachsen zu sein.

 

1.8.2025

Der Sprecher*innenrat der Neuen Richter*innenvereinigung NRW

 

 

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