Zur Verschiebung der Besoldungserhöhung
Stellungnahme zum Vorhaben der Landesregierung
Die Neue Richtervereinigung – Landesverband Hessen – kritisiert das von der Hessischen Landesregierung bekanntgegebene Vorhaben, die bereits vom Landtag durch Gesetz beschlossene und im Gesetzblatt veröffentlichte Erhöhung der Besoldung von Staatsanwältinnen, Staatsanwälten, Richterinnen, Richtern, Beamtinnen und Beamten im kommenden Jahr um mehrere Monate zu verschieben. Fast noch druckfrisch ist die Pressemitteilung der Hessischen Landesregierung, dass „die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Anpassung der Beamtenbesoldung fordert. Hessen wird seiner Verantwortung gerecht und reagiert zügig sowie richtungsweisend. Die Erhöhung der Besoldung sind erste wichtige und erhebliche Schritte in die richtige Richtung zur verfassungskonformen Alimentation in Hessen. … Wir wollen eine verfassungskonforme, familienfreundliche und faire Besoldung für einen leistungsstarken Öffentlichen Dienst.“ Darauf legt auch die Neue Richtervereinigung Hessens nach wie vor großen Wert. Auf den Weg zu einer „verfassungskonformen Alimentation in Hessen“ ist der nun angekündigte Schritt der Landesregierung weder richtungsweisend, noch verfassungskonform, noch familienfreundlich, noch fair.
Wesentlich besorgniserregender ist indes die Ankündigung der hessischen Landesregierung, jede dritte freiwerdende Beamtenstelle nicht wieder zu besetzen, wobei die Bereiche innere Sicherheit und Schule hiervon ausgenommen werden sollen. Die Neue Richtervereinigung Hessen spricht sich sehr deutlich dafür aus, auch die Hessische Justiz von weiteren Personaleinsparungen auszunehmen. Um einer Erosion der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie entgegenzuwirken, braucht es eine starke Justiz. Die Hessische Justiz benötigt eine kontinuierliche Personalentwicklung und keine Personalplanung nach Haushaltslage.
Insbesondere die hessischen Staatsanwaltschaften leiden bereits unter einer erheblichen Überlastung. Ein weiterer Stellenabbau gefährdet aus Sicht der Neuen Richtervereinigung die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung. Die angekündigte Maßnahme steht deutlich im Widerspruch zu der Vorgabe der Landesregierung, den Bereich der inneren Sicherheit von Sparmaßnahmen auszunehmen. Zudem konterkariert die Hessische Landesregierung durch den angekündigten Stellenabbau die im Koalitionsvertrag enthaltene Vereinbarungen, für eine bedarfsgerechte Personalausstattung Sorge zu tragen und den Pakt für den Rechtsstaat fortzuführen.