Zukunftskonferenz Justiz
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
wir danken für die Einladung zur Auftaktveranstaltung der Zukunftskonferenz Justiz am 2. September 2021.
Seitens der NRV wird an der morgigen Veranstaltung niemand teilnehmen. Die von Ihnen vorgegebenen Themenfelder in der Tagesordnung erfordern dies schon deshalb nicht, weil wir die von uns vertretenen Justizbeschäftigten nicht als Teil der von Ihnen in den Mittelpunkt gerückten öffentlichen Verwaltung sehen.
Wir gehen zwar in der Sache mit dem Ziel einer zukunftsfähigen, leistungsstarken und bürgernahmen Justiz mit. Von der jetzigen Konzeption der Zukunftskonferenz Justiz wird jedoch nicht viel zu erwarten sein. Insoweit müssen wir ein grundverschiedenes Verständnis zu den tatsächlichen Notwendigkeiten und zum Inhalt des Koalitionsvertrages feststellen. Darin heißt es:
„Zur Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz will die Koalition in einer Zukunftskonferenz Justiz verschiedene Maßnahmen – zum Beispiel über langfristige Entlastungspotenziale in der Justiz sowie stärkere Beteiligungsrechte für die Richter- und Präsidialräte – mit allen Akteurinnen und Akteuren diskutieren.“
Diese damals verhalten Hoffnung machende Formulierung geht auf die Ergebnisse der sog. Evaluation des „neuen“ Richtergesetzes, einen nie umgesetzten Vorschlag zu einer „Zukunftswerkstatt Justiz“ sowie auf Erklärungen zurück, die die derzeitigen Koalitionsparteien im Vorfeld der Landtagswahlen 2019 abgegeben haben. Die Sie tragende Partei hat z.B. ausgeführt:
„Die bestehende organisatorische Eingliederung der Justiz in die Exekutive hat eine lange Tradition. Künftig bedarf es eingehender Erörterungen, inwieweit diesbezügliche Veränderungen möglich sind.“
Wir hatten dies damals als ein Bekenntnis zu einem Mehr an Selbstverwaltung verstanden, müssen aber leider festzustellen, dass Sie die Aussage offenkundig als Veränderungsauftrag in die genau andere Richtung missverstehen: Beispielsweise halten wir Ihre Anwendungshinweise vom 16. April 2020 (I.1) 3110-I.011, mit denen Sie die in der letzten Legislatur erfreulicherweise erfolgte gesetzliche Ausweitung der Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsräte in angeblicher Absprache mit den Obergerichtspräsidenten und damit mit einigen der auf der Tagesordnung genannten Impulsgebern in Teilen durch Dekret zurückschrauben wollen, für einen offenen Rechtsbruch und machen uns Gedanken über Ihre Verfassungstreue: Sie mögen Gesetze für verfassungswidrig halten können; selbst außer Kraft setzen können Sie diese jedoch nicht.
Fachlich bedenklich halten wird außerdem, wenn Sie öffentlich meinen, sich unter Verwendung justizferner Begrifflichkeiten auf die Suche danach begeben zu können, wie „die Erledigungsleistung und die Abbauleistung von Altverfahren noch weiter zu steigern sind“. Diese Worte passen vielleicht zur Abfallwirtschaft, aber nicht in eine seriöse Debatte zu den Problemfeldern in der Justiz: Die Richterschaft „baut keine Verfahren ab“, sondern spricht Recht im Namen des Volkes! Flankiert werden Ihre sprachlichen Entgleisungen „in der Etappe“ durch den übergriffigen Vorhalt von Erledigungszahlen, die man durchschnittlich zur „persönlichen Orientierung und Standortbestimmung“ erbringen könne. Dadurch wird ein Klima geschaffen, in dem die reine Zahl der Erledigungen der einzige Gradmesser für die Qualität richterlicher Arbeit ist. Die Omnipräsenz der Erledigungszahlen ohne andere Qualitätsmerkmale überhaupt auch nur zu sehen, halten wir insbesondere mit Blick auf die Richterinnen und Richter auf Probe für rechtsstaatlich gefährlich.
Dem noch nicht genug, sieht das jetzt vorliegende Konzept die Zukunftsfähigkeit der Justiz allein darin, diese als attraktiven Arbeitgeber wahrnehmbar zu machen, was aber ganz einfach durch eine bessere Bezahlung und eine bessere Ausstattung anstatt durch eine auf zwei Jahre angelegte Konferenz zu erreichen wäre. Von einer Entwicklung hin zu einem Mehr an Selbstverwaltung oder Autonomie findet sich für die Zukunft kein einziges Wort mehr. Stattdessen werden in Ihrem Konzept in breitem Rahmen klassische Arbeitgeberinteressen ventiliert, was entlarvend genug ist. Weiter kann man sich von den Ansätzen der sog. Stachwitz-Kommission nicht entfernen, deren durchaus vorzeigbaren Ergebnisse von der Webseite Ihres Ministeriums mittlerweile sang- und klanglos verschwunden sind.
Auch in dem Programm der jetzt vorliegenden Auftaktveranstaltung am 2. September 2021 findet sich nichts, was uns neugierig machen könnte. Der angekündigte Beitrag von Frau Fischer, MdL, „Zukunftskonferenz Justiz – die Rolle der Politik“, wird voraussichtlich ebenfalls nichts dazu beitragen können, lässt sich dem doch ein leider ebenfalls weit verbreitetes Fehlverständnis entnehmen. Denn der bundesdeutschen Justiz steht nicht wie vielleicht in anderen Ländern die Rolle der Politik gegenüber, sondern allein die beiden anderen Staatsgewalten. Allerdings wird man dem Beitrag vermutlich sogar eine gewisse Ehrlichkeit attestieren können, wenn darin am Ende Ihre unsägliche „Reform“ der Arbeitsgerichtsbezirke noch beispielhaft als Erfolg gefeiert werden wird. Grund zum Feiern haben aber weder die Justiz oder das Parlament, sondern allein Sie, indem Sie sich Ihre Übergriffe entgegen allem fachlichen Rat vom Landtag nahezu beanstandungsfrei und gekonnt haben durchwinken lassen.
Und so wird es vermutlich weitergehen. Ganz konkret werden Sie den Landtag alsbald nicht nur mit einer gesetzlichen Rückführung der Beteiligungsrechte befassen wollen, sondern bereits in naher Zukunft einen Gesetzesentwurf einbringen, von dem Sie sicherlich erwarten, dass das bislang auf Verwaltungsebene angesiedelte und damit defizitäre und gesetzwidrige Beurteilungswesen ohne Diskussion über die sich hierzu vehement aufdrängenden inhaltlichen Fragen unverändert nunmehr als Gesetz verabschiedet wird. Dies wird nach aller Erfahrung vermutlich sogar „erfolgreich“ sein, während zeitgleich dazu in der sog. Zukunftskonferenz Justiz über so spannende Zukunftsfragen breit diskutiert werden wird, ob und wie der Rechtskundeunterricht ausgeweitet wird.
Das alles halten wir für nicht richtig. Richtig ist allein ein deutlicher „change in mindset“:
Eine zukunftsfähige Justiz muss dringend und zwingend zu mehr Eigenverantwortung der Beschäftigten führen. Wenn Sie meinen, dies sei eine bundesrechtlich zu klärende Frage, so irren Sie. Es gibt genug Themenfelder, die in der konkreten Ausgestaltung in der alleinigen Kompetenz des Landesgesetzgebers liegen: Besoldung, Beurteilung, Beförderung und Digitalisierung sind da nur einige, aber ganz maßgebliche Punkte. Vorschläge von den Verbänden dazu, was landesrechtlich möglich ist, liegen Ihnen längst vor. Ebenso sind Sie u.a. durch uns bestens darüber unterrichtet, welche inhaltlichen Themen tatsächlich von Bedeutung sind und angegangen werden müssen. Wir fügen unser Ihnen bereits bekanntes Thesenpapier zu einer sodann allerdings abgesagten Veranstaltung bei, die wir aufgrund eines im Vorfeld geführten Gespräches mit Frau Fischer, MdL, irrtümlich für die Auftaktveranstaltung der Zukunftskonferenz gehalten haben.
Dem gegenüber ist die „bestehende organisatorische Eingliederung der Justiz in die Exekutive“ (s.o.) weder zeitgemäß, noch vom Grundgesetz her so gewollt. Wir erinnern daran, dass die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern anvertraut ist. Es geht also nicht um die eigentliche Rechtsprechung, sondern um die Dritte Gewalt selbst. Diese ist allein den Richterinnen und Richtern anvertraut, mithin anderen Stellen im Rahmen der Gesetze ausdrücklich entzogen. Hierarchische Strukturen aus der Kaiserzeit helfen bei den ganz konkret anstehenden Herausforderungen nicht mehr weiter.
Daher muss aus unserer Sicht eine breite und ehrlich gemeinte Diskussion hierüber jetzt beginnen. Eine Zukunftskonferenz Justiz, die sich diesen Namen verdienen will, muss sowohl im Ablauf als auch im Inhalt auf jeden Fall strukturell und nicht nur punktuell gedacht werden. Nach unserem Verständnis gehört dazu insbesondere, dass die Themenfelder der Veranstaltung nicht von Ihnen oder von Frau Dr. Grundmann, deren Arbeitsauftrag ohnehin keiner kennt, vorgegeben werden, sondern ebenfalls in die Hand derer gelegt wird, um die es bei der ganzen Sache geht:
Denn die für den Justizbetrieb notwendigen Entscheidungen und Debatten müssen in die Hand der Beschäftigten selbst gelegt werden. Alles andere ist fremdbestimmt, führt zu „viel Konferenz, aber wenig Zukunft“ und ist daher aus unserer Sicht den Aufwand nicht Wert.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Pfennig
Sprecher des Landesverbandes