Dieselklagen erfordern aktuell erheblich mehr Richter
Vorabentscheidungsverfahren beim BGH voraussichtlich wenig hilfreich – auf Dauer hilft nur ein effektives Musterklagegesetz!
Soziale Kontrolle und gesellschaftliche Konfliktbearbeitung sind keine Aufgabe allein der Gerichte, sondern auch des Gesetzgebers und von Regulierungs- und Aufsichtsbehörden. Darum können die Gerichte ihre Funktion nur dann erfüllen, wenn die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Das ist heute immer weniger der Fall. Die Justiz arbeitet nach wie vor in den Strukturen von 1879 – das kann nicht gutgehen. Die Justiz muss von Massenverfahren entlastet werden, weil diese Verfahren geeignet sind, das System dauerhaft zu beschädigen. Die Justiz kann nur individuelle Konflikte und rechtliche Zweifelsfragen klären, aber nicht – neben dem üblichen Geschäftsanfall – Massenkonflikte, die zehntausendfach parallel bei allen deutschen Gerichten anhängig gemacht werden und bei denen hochkomplexe technische und rechtliche Fragen zu klären sind. Das Problem der Massenverfahren gibt es politisch verschuldet inzwischen sowohl bei den Sozialgerichten (zuletzt Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern) wie bei den Verwaltungsgerichten (Asylverfahren) und seit Jahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Kapitalanlagefälle, Versicherungsrecht, Verbraucherschutzrecht, Hypertrophie des Strafrechts).
Vor diesem Hintergrund ist es ein Fehler, die Justiz einfach mit immer mehr Personal aufzublähen oder durch immer neue Aufgaben zu belasten. Es muss ein sinnvolles Zusammenspiel aller staatlicher Stellen geben, um einen effiziente, rechtsstaatliche und den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechende Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.
Ein Vorabentscheidungsverfahren beim BGH – wie derzeit diskutiert – dürfte dafür wenig hilfreich sein. Dass der BGH bei den Dieselverfahren kaum zum Zuge gekommen ist, liegt vor allem daran, dass die Parteien kein Interesse daran hatten. Die Unternehmen haben (ggf. durch hohe Vergleichssummen) verhindert, dass individuelle Kläger das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BGH geführt haben. Das wird sich durch ein Vorabentscheidungsverfahren nicht ändern. Auch lassen sich immer wieder neue Fallgestaltungen finden, für die eine BGH-Entscheidung möglicherweise nicht einschlägig sein könnte.
Außerdem liegen – gerade in den aktuellen Diesel-Fällen – viele Probleme im Bereich der Tatsachenfragen: Welche Abschaltsoftware ist mit welchen konkreten Eigenschaften tatsächlich im Fahrzeug verbaut? Derzeit muss die absolut gleiche und mitunter hoch komplexe Tatsachenfrage von hunderten Richtern parallel aufgeklärt werden. Oft ist es kaum möglich, dazu Sachverständige zu finden – die dann auch in hunderten Verfahren Gutachten erstatten müssen.
Schließlich ist es inzwischen kaum gesichert, dass BGH-Entscheidungen tatsächlich eine so große Orientierungswirkung bieten, wenn Unternehmen sich bewusst und in Ansehung ihres Risikos zu unterliegen verklagen lassen, weil sie damit für eine Vielzahl von Anspruchsberechtigten hohe Hürden für die Verwirklichung ihrer Ansprüche aufbauen. Dagegen kann man nur mit punitive damages und ihm Rahmen des Wettbewerbsrechts vorgehen.
Eine Lösung dieses Problems liegt nicht in der Hand des Justizministeriums in Baden-Württemberg, das aber immerhin durch entsprechende Gesetzesinitiativen über den Bundesraten versuchen kann, Einfluss zu nehmen. Derzeit bleibt für das Land – will man Rechtsschutz in angemessener Zeit garantieren – nur eine Aufstockung des Personals.
Während es im Asyl-, Sozial- und Strafrecht politischer Lösungen bedarf, um eine Überlastung der Justiz zu verhindern, ist das zentrale Instrument für zivilrechtliche Massenverfahren ein effektives Musterfeststellungsverfahren, das Tatsachen- und Rechtsfragen klärt, eine Geltendmachung von Ansprüchen durch Einzelklagen außerhalb des Verfahrens ausschließt und Ansprüche abschließend regelt. Wie das konkret ausgestaltet werden müsste, ist zu diskutieren. Entwürfe in Deutschland gibt es seit den 1980er Jahren, rechtsvergleichend lassen sich weltweit unterschiedliche Systeme ausmachen, die man an die deutschen Verhältnisse anpassen könnte. Die Einführung eines solchen effektiven Rechtsschutzsystems wird indes von der Politik seit Jahrzehnten verhindert.