Wiedereinführung von Amtsanwälten im Saarland

Die Neue Richter*innenvereinigung im Saarland erachtet die Wiedereinführung von Amtsanwälten im Saarland
als geeigneten Ansatz zur schnellen und spürbaren Entlastung der Staatsanwaltschaft

Angesichts des erheblichen Bearbeitungsrückstaus liegen inzwischen bundesweit rund eine Million Ermittlungsverfahren unbearbeitet bei den deutschen Staatsanwaltschaften. Immer häufiger werden Verfahren aus Opportunitätsgründen (§§ 153, 153a, 154 StPO, etc.) eingestellt, weil Personal und Zeit für eine konsequente Strafverfolgung fehlen. Das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat leidet deshalb zunehmend.
Auch im Saarland ist die Staatsanwaltschaft Saarbrücken massiv überlastet. Wegen der Überlastung der saarländischen Strafjustiz mussten im vergangenen Jahr sogar dringend Tatverdächtige vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden.

Gegen den Bearbeitungsrückstau bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erachtet die Neue Richter*innenvereinigung im Saarland (NRV) die mögliche Wiedereinführung von Amtsanwälten als ein wirksames Mittel:
§§ 142 und 145 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ermöglichen den Einsatz von Amtsanwälten für die Bearbeitung von Strafsachen, die in die Zuständigkeit von Amtsgerichten fallen. In vielen deutschen Bundesländern (Bayern, Baden-W., Berlin, Bremen, Hessen, NRW, Niedersachsen, Schlesw.-H., Meckl.-V., Sachsen) sind Amtsanwältinnen und Amtsanwälte als Beamte der Staatsanwaltschaften im Einsatz. Sie bearbeiten dort vorwiegend leichte bis mittelschwere Diebstahls-, Betrugs-, Körperverletzungs- sowie Verkehrsstraftaten. Sie entlasten dadurch die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in ihrer Behörde und ermöglichen ihnen auf diese Weise die konzentrierte Bearbeitung schwererer Kriminalität.

Von ihrer Qualifikation her handelt es sich regelmäßig um Beamte des gehobenen Dienstes (Rechtspfleger mit Zusatzausbildung). Es ist in den anderen Bundesländern aber auch geübte Praxis, Juristen nach bestandenem Staatsexamen direkt als Amtsanwälte in der Besoldungsgruppe A 12 einzustellen.
Auch im Saarland gab es früher Amtsanwälte bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Aus justizpolitischen Gründen hatte man sich vor vielen Jahren gegen deren Neueinstellung entschieden, um Ermittlungen und Anklage ausschließlich in die Hände von Volljuristen zu legen und so eine juristische Durchdringung jedes einzelnen Verfahrens stärker zu betonen.

Angesichts der heutigen massiven Überlastung der Strafjustiz sowie des demografisch bedingten Mangels an überdurchschnittlich qualifizierten Volljuristen erscheint es jedoch nicht mehr zeitgemäß, auf das in anderen Bundesländern bewährte Modell der funktionalen Arbeitsteilung zwischen Staats- und Amtsanwälten zu verzichten. Denn Massenverfahren binden hochqualifizierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, während zugleich schwerere Strafsachen liegen bleiben und rechtsstaatlich gebotene Fristen teilweise nicht mehr eingehalten werden können.
Potentielle Amtsanwälte mit erstem (oder gar zweitem) Staatsexamen haben zudem den Vorteil, dass sie bereits voll ausgebildet sind. Sie bieten somit eine pragmatische Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft schnell und spürbar zu entlasten – ohne jahrelange Ausbildungszeiten von Rechtspflegern abwarten zu müssen. Auch ziehen Amtsanwälte geringere Personalkosten als Staatsanwälte nach sich.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum ausgerechnet das Saarland auf die wertvolle Unterstützung der Strafverfolgung durch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte verzichtet.

Für die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) im Saarland:
Dr. Thomas Haug, Richter am Amtsgericht Saarbrücken Sprecher des Landesverbandes
18.02.2026

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