Das Erbe Fritz Bauers als Verpflichtung
Frankfurter Resolution
80 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz ist die Mahnung des „Nie wieder!” eine bleibende Verpflichtung. Wir leben in Zeiten, in denen populistische Angriffe auf Minderheiten die Gesellschaft spalten und staatliche Institutionen und die demokratische Ordnung täglichen Angriffen ausgesetzt sind und gezielt delegitimiert werden.
Deshalb haben wir, Richter*innen und Staatsanwält*innen der „Ganz neuen Richter*innen”, uns 60 Jahre nach Abschluss der Frankfurter Auschwitzprozesse in Frankfurt getroffen. Wir halten die Erinnerung an die durch die Deutschen verübten Gräueltaten in der Zeit des NS-Regimes wach. Wir erinnern uns auch an die unrühmliche Rolle, die die Justiz dabei gespielt hat. Sie hat die Menschen nicht vor den nationalsozialistischen Verbrechen geschützt und war mit zehntausenden von Todesurteilen ein zentraler Teil der Mordmaschinerie. Später versagte sie in weiten Teilen bei der Aufarbeitung der Verbrechen und ihrer eigenen Rolle.
Das Wirken des 1949 nach Deutschland zurückgekehrten Generalstaatsanwalts Fritz Bauer stellte dazu die große Ausnahme dar und lehrt uns, dass Justizangehörige auch immer die Wahl haben, Haltung zu zeigen: Sein Engagement gegen gewaltige Widerstände in der von Nazis durchsetzten Justiz führte nicht nur zur Aburteilung schwerster Verbrechen. Es war der entscheidende Anstoß für eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Shoah, die das politische Bewusstsein der 68er-Generation und der Bundesrepublik nachhaltig prägte. Fritz Bauer hat gezeigt: Die Justiz kann den Rechtsstaat und die Demokratie prägen und festigen. Sie darf sich nicht hinter einer falsch verstandenen Unvoreingenommenheit verstecken. Rechtsprechung und Rechtspflege sind in einer Demokratie niemals wertneutral, sondern sollten dem Grundgesetz verpflichtet sein – und sind damit immanent politisch.
Daraus leiten wir für die Gegenwart ab: Wir müssen die Demokratie schützen – gegen Angriffe von innen und von außen! Eine Justiz, die resilient gegen autoritäre Angriffe sein will, braucht strukturelle Unabhängigkeit. Die Forderung nach einer – von der Exekutive losgelösten – Selbstverwaltung ist kein berufsständischer Selbstzweck, sondern die notwendige Bedingung, um in stürmischen Zeiten standhaft bleiben zu können. Denn die Justiz gerät immer zu einem der ersten Ziele, wenn Autokraten die Demokratie zu untergraben suchen.
Das Grundgesetz bestimmt Deuschland als wehrhafte Demokratie. Wenn die Justiz eine Mitverantwortung hierfür trägt, braucht auch sie den Mut zur Wehrhaftigkeit. Mit Fritz Bauer als Vorbild sollte sich die Justiz nicht scheuen, Position zu beziehen, wo die Grundlagen unserer Ordnung angegriffen werden. Die aktive Verteidigung des Rechtsstaats ist tägliche Aufgabe der Justiz und jedes ihrer Mitglieder. Wir rufen dazu auf, die Diskussion über die gegenwärtigen Aufgaben der wehrhaften Demokratie zu führen und sie in die Richter*innenverbände als Sprachrohre der Justiz hineinzutragen.
Die „Ganz neuen Richter*innen“ sind der Zusammenschluss junger Richter*innen und Staatsanwält*innen innerhalb der NRV, der Neuen Richter*innenvereinigung e.V. Diese wurde 1987 gegründet als gesamtgesellschaftlich engagierte Berufsvereinigung von Richter*innen und Staatsanwält*innen. Sie setzt sich seit bald 40 Jahren insbesondere für eine demokratische und unabhängige Justiz ein. Sie steht damit auch in der Tradition des Republikanischen Richterbundes der Weimarer Republik, in dem sich Fritz Bauer engagierte.

