Update: Justizpolitik in der 7. Legislaturperiode

30. August 2019| LV Berlin / Brandenburg

Anfrage zu Positionen der Parteien und deren Antworten

Am 1. September 2019 wird in Brandenburg der Landtag gewählt. Dieser wird in den kommenden fünf Jahren auch bestimmte, auf dem Tisch liegende Fragen aus dem Bereich der Justizpolitik  beantworten müssen.
Hierzu interessieren uns die Positionen Ihrer Partei. Wir bitten daher um eine Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Treten Sie für mehr Selbstverwaltung und Autonomie in der Justiz ein und was werden Sie noch vor der hierzu anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C- 272/19) tun, damit die rechtsprechende Gewalt zukünftig nicht mehr von der Exekutive verwaltet wird?
  2. Wie wollen Sie sich ganz konkret dafür einsetzen,  dass  die  vom  Europäischen Gerichtshof (C-508/18; C-82/19; C-509/18) festgestellte fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften  tatsächlich alsbald hergestellt wird?
  3. Sind Sie wie die Landesregierung in deren Evaluationsbericht aus Oktober 2015 (LT­ Drucksache 6/2831, S.17) ebenfalls der Ansicht, dass der Richterwahlausschuss in Brandenburg auch jetzt schon im Regelfall eine Person wählen kann,  die  der Justizminister  nicht vorgeschlagen  hat?
  4. Befürworten Sie, dass wie in Berlin auch im Richterwahlausschuss des  Landes Brandenburg eine zwingende Berichterstattung bei allen Personalentscheidungen stattfindet?
  5. Sind Sie für die Reformierung des derzeitigen Beurteilungswesens innerhalb der rechtsprechenden Gewalt und unterstützen Sie  das  Modell,  notwendige  Beurteilungen von Richterinnen und Richtern durch unabhängige richterliche Spruchkörper anstatt von weisungsabhängigen  Exekutivbeamten vornehmen zu lassen?
  6. Unterstützen Sie den Vorschlag, den Präsidien der Gerichte ein gesetzlich verbrieftes Recht einzuräumen, den in richterlicher Unabhängigkeit für vor Ort als notwendig ermittelten Personalbedarf unmittelbar  gegenüber  dem  Haushaltsgesetzgeber  angeben zu können?
  7. Werden Sie dafür sorgen, dass den Personalräten bei allen Maßnahmen der Dienststelle ebenfalls ein uneingeschränktes Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird (wie den Richterräten ab 2020)?
  8. Wie begründen Sie angesichts der Vielzahl der Unterschiede in ganz maßgeblichen richterrechtlichen Vorschriften der Länder Berlin und Brandenburg ein  weiteres Festhalten an den gemeinsamen Fachobergerichten oder lehnen Sie dies ab?
  9. Wie stehen Sie insbesondere dazu, dass die Richterinnen und Richter an  den gemeinsamen Fachobergerichten in Abhängigkeit vom Gerichtssitz entweder in  Berlin oder Brandenburg  unterschiedlich alimentiert werden und unterschiedlichen Regelungen für die Pensionierung unterliegen?
  10. Welche konkreten Maßnahmen sind noch vor der drohenden Feststellung der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen und vergangenen Alimentation  der  Richterinnen und Richter in Brandenburg von Ihnen zu erwarten?

UPDATE:

Nachfolgend im Download finden Sie die Antworten von der CDU, der SPD, von Bündnis90/Die Grünen und AfD:

190729-Antwort-CDU.pdf [150.81 KB]
190815-Antwort-AfD.pdf [208.35 KB]
190829-Antwort-SPD.pdf [381.68 KB]
190822-Antwort-DieLinke.pdf [368.54 KB]
190828-Antwort-Buendnis90-DieGruenen.pdf [259.79 KB]

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