Umfrage zur Einführung der eAkte in der Sozialgerichtsbarkeit

4. März 2022| LV Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein steht im Frühjahr 2022 die Einführung der eAkte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit unmittelbar bevor. In der Sozialgerichtsbarkeit ist die Einführung hingegen seit etlichen Monaten abgeschlossen. Eingeführt das Programm eJustiz, welches unter anderem auch in Baden-Würtemberg und Sachsen genutzt wird bzw. werden soll.  Im Dezember 2021 hat die Neue Richtervereinigung daher eine online-Umfrage zu den Erfahrungen mit der Einführung der eAkte in der schleswig-holsteinischen Sozialgerichtsbarkeit durchgeführt. Die Beteiligung hieran hat alle Erwartungen bei weitem übertroffen: Gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich mehr als 50 % der Belegschaft beteiligt.

Die Nutzerinnen und Nutzer haben der eAkte in ihrer derzeitigen Form dabei ein – man kann es nicht anders sagen – verheerendes Zeugnis ausgestellt. So haben etwa 72 % der Befragten die Bedienerfreundlichkeit mit “eher schlecht” bzw. “sehr schlecht” bewertet. Die Funktionalität bewerteten 85 % der Befragten mit “eher schlecht” bzw. “sehr schlecht”. 78 % der Servicekräfte empfinden die Arbeitsabläufe bei komplexen Abläufen als schlechter und 87 % (!) der Entscheider*innen stellen eine Verschlechterung bei alltäglichen Verfügungen fest.

Die Ergebnisse der Umfrage und die ersten Schlussfolgerungen der Neuen Richtervereinigung Schleswig-Holstein finden Sie hier.

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