Überarbeitung des Sanktionenrechts

19. August 2022| FG Strafrecht

Zum Referentenentwurf des Bumdesministeriums der Justiz

Grundsätzlich begrüßen wir die Intention, das deutsche Sanktionenrecht einer Überprüfung zu unterziehen. Sozial gerechtere und dem Resozialisierungsgedanken des Strafrechts stärker dienliche Sanktionsformen können die Verbundenheit mit dem Rechtsstaat stärken und strukturelle Ungleichheit(en) in der Bestrafung verringern.

Diese Ziele werden mit den bisher vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erreicht. Ein Gesamtkonzept des Reformvorhabens scheint zu fehlen. Gerade in der derzeitigen Regierungskonstellation bestand Hoffnung auf einen umfassenderen Ansatz. Wahrscheinlich fehlt der Koalition angesichts der aktuellen massiven Herausforderungen auf anderen Gebieten die Kraft – davon abgesehen, dass gerade der größte Koalitionspartner sich in der letzten Legislaturperiode lieber durch populistische Strafschärfungen auszeichnen wollte.

Die vorgeschlagenen Partikularänderungen gehen nun aber aus unserer Sicht überwiegend in die richtige Richtung, wenngleich ihre Wirksamkeit partiell zweifelhaft erscheint….

Die gesamte Stellungnahme hier im Download:

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